Amtsgericht Bitburg verurteilt Eifeler wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer schwerbehinderten Frau

Bitburg · Zwei Jahre auf Bewährung plus Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro: Dazu hat das Amtsgericht Bitburg am Mittwoch einen 57-Jährigen verurteilt. Dieser hat gestanden, eine schwerbehinderte Frau in sein Badezimmer gelockt und im Intimbereich angefasst zu haben.

Es bleibt beim Versuch. Bei einem kurzen, halben Satz. Der Angeklagte spricht ihn nicht zu Ende. Es gelingt ihm nicht. Nach wenigen Worten wird er von einer Frau aus dem Zuschauerraum unterbrochen. "Ich möchte …", sagt Christoph H. (Name von der Redaktion geändert) mit leiser Stimme. Dann ist Schluss, mehr kommt nicht. "Sie", ruft daraufhin die besagte Dame aus der ersten Reihe des Besucherraums im Sitzungssaal 124 des Bitburger Amtsgerichts, "Sie brauchen uns gar nichts mehr zu sagen. Ich will Ihre Entschuldigung nicht hören." Danach herrscht Ruhe. Sekundenlang. Die Frau, die sich da der Entschuldigung des Angeklagten entschlossen entgegenstellt, kennt Christoph H. seit Jahren. Sie, ihr Ehemann und ihre Tochter wohnen im selben Eifelort wie H. Es ist ein kleines Örtchen. Jeder kennt jeden. Die Tochter der Eifelerin ist von Geburt an zu hundert Prozent geistig und körperlich behindert. Der Entwicklungsstand der 32-Jährigen, so besagt es ein Gutachten, ist mit dem eines zwei- bis vierjährigen Kindes gleichzusetzen. An einem Abend im Sommer 2014, ist die Frau gemeinsam mit ihren Eltern und anderen Gästen bei H. zum Grillen eingeladen.Acht Flaschen Bier getrunken


Laut Anklage soll der 57-Jährige die schwerbehinderte Frau am Rande des Grillfests zunächst zu einem Fischteich geführt haben und später in sein Haus. Dort soll er mit der 32-Jährigen ins Badezimmer gegangen sein, die Tür abgeschlossen und sie im Intimbereich angefasst haben. Dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, streitet H. am Mittwoch vor Gericht ab. Alles andere räumt er ein. Er selbst redet wenig. Lässt die meiste Zeit seinen Anwalt Albert Hacken für sich sprechen. H. sagt nur: "Es tut mir alles unglaublich leid. Ich kann mir das selber nicht erklären. Ich kann mich nur für meine Tat entschuldigen." Sechs bis acht Halbliterflaschen Bier habe er vor der Tat getrunken. Geplant habe er die Tat nicht.
Sein Anwalt erklärt: "Seit dem Vorfall wird mein Mandant wie eine Sau durchs Dorf getrieben. Er kann sich nirgendwo mehr blicken lassen." Dennoch, so betont der Jurist, solle nicht der Eindruck entstehen, dass H. das Opfer sei. Richter Udo May folgt am Ende mit seinem Urteil dem Plädoyer von Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes: zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu ein Schmerzensgeld von 2500 Euro wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. "Sie haben gesagt, dass Sie sich schämen", sagt May in Richtung des Angeklagten, "und genau das sollten Sie auch". Positiv sei, dass er dem Opfer und dessen Eltern durch sein Geständnis eine Aussage vor Gericht erspart habe und bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten sei. "Sehen Sie das Urteil als Chance. Wenn Sie diese nicht nutzen, werden Sie Ihre Freiheit verlieren", so May.

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