Angriff mit dem Bajonett auf seinen Nachbarn: Amtsgericht Bitburg verurteilt Angreifer zu drei Jahren Haft

Bitburg · Ein spannender Prozess mit widersprüchlichen Aussagen: Das Amtsgericht Bitburg hat am Mittwoch einen 49-jährigen Eifeler, der im August 2015 mehrfach auf seinen Nachbarn mit einem Bajonett einstach, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Vor Gericht erklärte der Täter, er habe aus Notwehr gehandelt.

 Polizisten ermitteln am Dienstagmittag in Ferschweiler. Die Beamten fordern Verstärkung von der Polizeiinspektion Bitburg an. Tatort soll nach Angaben von Zeugen das Haus links im Bild sein. TV-Foto: Agentur siko

Polizisten ermitteln am Dienstagmittag in Ferschweiler. Die Beamten fordern Verstärkung von der Polizeiinspektion Bitburg an. Tatort soll nach Angaben von Zeugen das Haus links im Bild sein. TV-Foto: Agentur siko

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"Ich muss noch kurz was erledigen", sagte der 49-jährige Eifeler, bevor er sich am 25. August 2015 um 11.38 Uhr vom Küchentisch erhob, obwohl das Essen, das seine 75-jährige Mutter gekocht hatte, schon dampfend auf dem Tisch stand. Wenige Sekunden später stach der Mann mit einem 20 Zentimeter langen und beidseitig geschliffenen Bajonett sechs Mal auf seinen 50-jährigen Nachbarn ein (der TV berichtete) - aus Notwehr, wie er gestern vor dem Amtsgericht Bitburg behauptete.

Die Version des Angeklagten überzeugte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Udo May allerdings nicht. "Die Notwehr-Geschichte haben Sie sich zusammengebastelt. Das ist eine Schutzbehauptung", sagte May in seiner Urteilsbegründung nach einer neun Stunden währenden Verhandlung, in der neun Zeugen aussagten. Statt den Mann freizusprechen, wie es Rechtsanwalt Christian Hölzer gefordert hatte, verurteilte May den Eifeler wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, die nicht auf Bewährung ausgesprochen wurde. Das Gericht folgte damit in vollem Umfang dem Plädoyer der Staatsanwältin Stefanie Kaluba.

Denn für die "Notwehr-Geschichte" habe sich in der Verhandlung keine Stütze gefunden, sagte May. Der Täter hatte angegeben, der Nachbar habe ihn mit einem Kantholz in der Hand vom Hof, durch die Garage bis in sein Schlafzimmer verfolgt und bedroht. Dort angekommen, habe er instinktiv sein Bajonett unter dem Bett hervorgeholt, sich wieder aufgerichtet und auf den mutmaßlichen Angreifer eingestochen. Der Bajonettstecher sagte: "Der hat mich am Hals gewürgt, mir die Luft abgedrückt. Ich hatte Todesangst und deshalb habe ich so lange zugestochen, bis er von mir abgelassen hat."

Doch Ermittler konnten solch ein Kantholz, mit dem der Mann angeblich bedroht wurde, nicht finden. Mediziner, die den Hals des Täters in der Justizvollzugsanstalt untersuchten, konnten auch keine Würgemale entdecken. Trotz sechs bis zu zehn Zentimeter tiefen Stichwunden konnte sich der schwer verletzte Nachbar damals aus dem Haus des Täters ins Freie retten. Mehrere Passanten sowie der Angeklagte selbst hatten einen Notruf abgesetzt.

Er wollte Werkzeug ausleihen

Der verletzte Nachbar konnte nach neun Tagen das Krankenhaus wieder verlassen. Er leidet seit der Tat jedoch unter psychischen Folgen wie Schlafproblemen. Wie das Opfer erklärte, sei er an dem Tag zum Nachbarhaus gegangen, um sich vom Vater des Täters Werkzeug zu leihen. Auf dem üblichen Weg zu den Wohnungen, der durch die Garage des Hauses führt, habe ihn der 49-Jährige unvermittelt mit den Worten "Ich stech' dich ab, du Schwein" bedroht und mit dem Bajonett angegriffen. Die Ermittler konnten allerdings nicht klären, an welchem der beiden genannten Orte, ob Schlafzimmer oder Garage, sich die Tat nun letztlich ereignet hat. Da der verletzte Nachbar zum Tatzeitpunkt eine dicke Jacke trug, konnten die Beamten auch keine Blutspuren finden.

Nachdem die Polizisten kurze Zeit nach dem Angriff in Ferschweiler eintrafen, zeigte der Angeklagte den Beamten immerhin direkt die Tatwaffe, die er inzwischen fein säuberlich gereinigt und wieder unters Bett gelegt hatte. Wie in der Gerichtsverhandlung zur Sprache kam, sollen diesem blutigen Nachbarschaftsstreit bereits mehrere kleinere Auseinandersetzungen vorausgegangen sein. Der nun verurteilte Täter soll seinen Nachbarn bereits einen Monat vor der Bajonettattacke mit einer Axt bedroht haben. Nach der Ursache des Nachbarschaftsstreits gefragt, sagte der Täter: "Es hat mich gestört, dass er jeden Tag mehrmals zu uns kam, um Werkzeuge und Gartengeräte zu leihen. Mein Vater hat sie ihm auch immer noch bereitwillig gegeben. Irgendwann wurde mir das zu viel." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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