Atomares auf der Tagesordnung

Nachdem die Verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm und auch der Kreisrechtsausschuss die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Plutoniumbatterie in Sefferweich abgelehnt hatten, wird vor dem Verwaltungsgericht Trier heute über die Rechtmäßigkeit dieser Absage verhandelt.

Trier/Sefferweich. (uhe) Dass die Wiesen und Felder um Sefferweich und Staffelstein gesunder Nährboden für gerichtliche Auseinandersetzungen sind, ist bekannt. Seit dort vor einigen Jahren die Windräder errichtet wurden, werden sie durch sämtliche Instanzen deutscher Gerichte geprügelt. Schadensersatz, Geheimnisverrat, ausbleibende Pachtgebühren, nicht genehmigte Photovoltaik-Anlagen - die Liste ist lang und wird nun um ein Kapitel erweitert. Vor dem Verwaltungsgericht Trier wird heute über die Rechtmäßigkeit einer abgelehnten Bauvoranfrage verhandelt. Der Trierer Unternehmer und einstige Betreiber der Sefferweicher Windräder, Jörg Temme, hatte vergangenes Jahr bei der Eifelkreis-Verwaltung eine Bauvoranfrage für den "Neubau eines Containments (Behälter), geeignet zur späteren Aufnahme einer Atomenergie-Anlage" gestellt. Dieser Antrag wurde von der Kreisbehörde abgelehnt, worauf Temme Widerspruch einlegte. Doch der Kreisrechtsausschuss wies diesen Widerspruch zurück, so dass der Fall nun das Verwaltungsgericht beschäftigt.Während es Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Bauvoranfrage, aber auch an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung gibt, will sich Temme selbst zu dem Projekt nicht äußern. Und auch eine TV-Anfrage an dessen Anwalt bleibt unbeantwortet."Die Klägerin erstrebt die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Behälters zur Aufnahme einer im Zusammenhang mit einer Windkraftanlage geplanten Atomenergie-Anlage zur Umwandlung der durch Kernenergie erzeugten Wärmemenge in Elektrizität auf der Gemarkung Sefferweich", kündigt das Verwaltungsgericht nüchtern die Verhandlung an, in der heute zunächst geklärt werden muss, ob zu diesem Termin auch die Öffentlichkeit zugelassen ist."Im Grunde wären Verhandlungen wie diese öffentlich, es sei denn, jemand hat ein besonderes Interesse daran, dass sie es nicht ist", erklärt Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung. "Herr Temme hat beantragt, dass die Sitzung nichtöffentlich ist. Wir als Kreis sind da anderer Meinung", fügt Schmitz-Wenzel hinzu.

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