Attacke aus Eifersucht: 32-jährige Frau muss sich vor dem Landgericht Trier verantworten

Trier · Sie soll versucht haben, eine Frau aus dem Fenster zu stoßen: Seit heute muss sich die Angeklagte, die wegen gefährlicher Körperverletzung bereits verurteilt ist und sich in der Psychiatrie befindet, erneut vor Gericht verantworten.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Die junge Frau auf der Anklagebank schweigt. Es ist das mutmaßliche Opfer, das sich an diesem ersten Prozesstag am Landgericht Trier entschuldigt - bei eben jener 32-Jährigen, die versucht haben soll, sie aus dem Fenster zu stoßen. "Es tut mir leid, dass ich was mit deinem Freund hatte", sagt sie. Die Angeklagte schaut sie nicht an, zuckt nur mit den Achseln. Auch zu dem, was ihr zur Last gelegt wird, will sie sich nicht äußern. Doch sie ist vor Gericht keine Unbekannte.

Die Vorgeschichte: Im Oktober 2014 schüttete die Angeklagte in einer psychiatrischen Einrichtung in der Südeifel ihrer Betreuerin einen Topf mit heißem Wasser in den Rücken (der TV berichtete). Diese erlitt Verbrennungen ersten und zweiten Grades. Zudem drohte die Angeklagte, alle Beschäftigten dort "abzustechen". Damals legte die 32-Jährige vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab: Die Betreuerin habe ihren Freund gegen sie aufstacheln wollen, sie habe ihr alles verboten, sie habe sie sowieso nicht leiden können. Das Landgericht Trier verurteilte die Frau im vergangenen Dezember zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Richter gingen davon aus, dass sie die Taten im Zustand einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.

Der Zustand der Frau: Die 32-Jährige soll nicht nur an Epilepsie, sondern auch an einer schweren organischen Störung leiden, die zu einer mangelhaften Impulskontrolle, hohen Kränkbarkeit und fehlender Frustrationstoleranz führe. Mit anderen Worten: Sie ist aggressiv und eine Gefahr für die Allgemeinheit und sich selbst. In der Absicht, sich umzubringen, soll sie einmal aus dem Fenster gesprungen sein. Sie brach sich dabei beide Beine.

Die neuen Vorwürfe: Nun soll sie versucht haben, jemand anderen, nämlich das 27-jährige mutmaßliche Opfer, aus dem Fenster zu stoßen. Auslöser scheint auch dieses Mal wieder ein Vorkommnis mit ihrem Freund gewesen zu sein. Dieser soll sie in der Zeit, in der sie die geschlossene Psychiatrie musste, mit der neuen Bewohnerin betrogen haben. Als die Angeklagte das erfuhr, richtete sich ihre Wut offenbar gegen die 27-Jährige. Es passierte dann eines Tages im April 2015 im Raucherraum: Als die 27-Jährige das kleine Zimmer im vierten Stock betritt, in dem die Angeklagt mit ihrem Freund sitzt, soll diese sie angeschrieen und ihr gedroht haben, sie aus dem Fenster zu werfen. Dann soll sie das Fenster geöffnet, die 27-Jährige gepackt und Richtung Fensterbank gedrückt haben.

Das sagen die Zeugen: Lediglich ihr Oberkörper soll während des Kampfes draußen gewesen sein. Mit einer Hand habe sie sich am Fensterrand festhalten können, sagt die 27-Jährige. Der Freund der Angeklagten sei dazwischen gegangen - einmal am Fenster, und danach noch ein weiteres Mal, als sie sie im Zimmer prügelten. Ein vierter Zeuge, ebenfalls Heimbewohner, behauptet, die 27-Jährige habe sich selber aus der Situation am Fenster befreit. Dieser schildert die Angeklagte als "öfter aggressiv" und "schwierig einzuschätzen". Über das mutmaßliche Opfer sagt eine Betreuerin, als Zeugin geladen: "Sie übertreibt schon auch mal."

So geht es weiter: Das Gericht hat darüber zu urteilen, was sich wirklich in dem Raum in der Einrichtung für psychisch Kranke zugetragen hat. Ebenso darüber, wie die 32-Jährige am besten unterzubringen ist. Denn eins wird beim Blick in ihre Akte deutlich: Ihre Aggressivität nimmt stetig zu. Was vor einigen Jahren mit verbalen Attacken begann, ist zu körperlichen Angriffen geworden. Entsprechen die Vorwürfe der Wahrheit, so konnte zuletzt offenbar nur das Eingreifen eines Dritten Schlimmeres verhindern. Die nächste Verhandlung ist am Donnerstag, 27. Oktober.

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