Attraktion liegt brach

Ganz wohl ist dem Stadtrat beim Thema Mobilfunkanlage nicht. Das zeigen die knappe Mehrheit bei der Stellungnahme zum Bauantrag, der Streit über das Bürgerbegehren, die Vertagung und schließlich das große Schweigen bei der Anhörung.

Die Meinungen über die Rechtslage gehen ebenso auseinander wie die Ansichten über gesundheitliche Auswirkungen. Dass das Begehren für unzulässig erklärt wird, war zu erwarten. Selbst wenn es sich bei dem Burgturm um eine öffentliche Einrichtung handeln würde, so kann doch kaum von einer "Aufhebung" gesprochen werden, wie es die Gemeindeordnung verlangt. Wenn Turm-Besucher die Funkanlage tatsächlich nicht zu Gesicht bekommen, dann ist die öffentliche Nutzung auch nicht eingeschränkt. Viel wichtiger ist deshalb die Frage, wann und durch wen der Turm soweit saniert wird, dass er auch von innen als Touristenattraktion wirkt. Um das zu schaffen, bleibt der klammen Stadt nichts anderes übrig, als mit der Hillebrand GmbH zu verhandeln. m.hormes@volksfreund.de

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