Auch Verjährtes kann noch kneifen

Auch wenn das Gericht die Angelegenheit für verjährt hält - die Oberweiser sind davon überzeugt, dass ihnen 1975 Unrecht widerfahren ist, als sie ihren Sport- und Campingplatz kostenlos der VG überlassen mussten. Ein Unrecht, dass sie trotz des Urteils nicht hinnehmen möchten.

Oberweis. (kah) "1975 hatte Oberweis Camping- wie Sportplatz auf die VG übertragen." Dieser Satz war in Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zwischen der Ortsgemeinde Oberweis und der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land vor wenigen Tagen im TV zu lesen. Und mag es auch nur um die Konnotation gehen, dieser Satz hat Erwin Schmidt, den Ortsbürgermeister von Oberweis geärgert. "Wir haben die Anlage der VG damals nicht übertragen", sagt er. "Sie wurde von der VG vereinnahmt." Da dies Kraft des Gesetzes geschah, hat es in der Tat nie einen Gemeinderats-Beschluss dazu gegeben. Nach wie vor sind die Oberweiser der Auffassung, dass ihnen damals Unrecht widerfahren ist. Die Ursache: Geld hat es 1975 keines gegeben — und das, obwohl die Gemeinde zuvor viel in Anlage und Erweiterung des Campingplatzes investiert hatte. "Das zahlen wir heute noch ab", sagt Schmidt. Nun sehen die Oberweiser auch noch die Gefahr, dass sie in Zukunft ohne Sportplatz dastehen könnten. Denn die VG plant, den Campingplatz unter bestimmten Bedingungen inklusive des Sportplatzes an den Pächter zu verkaufen. Zudem habe die VG ihr Wort gebrochen. Denn in der Niederschrift einer Ortsgemeinderats-Sitzung von 1974 steht: "Die Verbandsgemeinde garantiere aber der Ortsgemeinde, dass die das Eigentum dann kostenlos zurück erhält, wenn es nicht mehr für den derzeitigen Zweck benötigt wird. Auch habe man nicht vor, dem Sportverein hinsichtlich der Benutzung des Sportplatzes Schwierigkeiten zu bereiten." Unterzeichnet wurde dies unter anderem von dem ehemaligen VG-Bürgermeister. Wenn man etwas verkaufen wolle, dann werde es offensichtlich nicht mehr benötigt, sagt Schmidt hierzu. Die Verkaufs-Absicht der VG habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Es kam zu dem Rechtsstreit, der nun mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz seinen Höhepunkt erreicht hat. "Alles, was gesagt werden muss, ist in diesem Urteil enthalten", sagt VG-Bürgermeister Jürgen Backes, der zu den Vorgängen nicht persönlich Stellung beziehen möchte. Und das Gericht hat entschieden, dass die Angelegenheit nach mehr als 30 Jahren verjährt ist. Schmidt glaubt, dass die VG die Verjährungsfrist bewusst abgewartet habe, ehe sie die Anlage zum Verkauf anbot. "Diese Unterstellung weise ich entschieden zurück", sagt Backes. Die Oberweiser sind derzeit dabei zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es für sie nun noch gibt.

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