Auch am Wochenende über den Wolken

Demnächst können Trainings- und Schulungsflüge auf dem Flugplatz Bitburg auch sonntagvormittags stattfinden. Denn mit der Instrumentenflug-Genehmigung wird auch die Regelung für die Sportfliegerei an die bundesweit geltende Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung angepasst. Doch bei einigen umliegenden Gemeinden regt sich Widerspruch gegen die Ausweitung.

 Schon lange sind die Sportflugzeuge auf dem Flugplatz Bitburg zuhause. TV-Foto: Archiv/Rudolf Höser

Schon lange sind die Sportflugzeuge auf dem Flugplatz Bitburg zuhause. TV-Foto: Archiv/Rudolf Höser

Bitburg. Noch bevor die ersten dicken Frachtflugzeuge auf dem Flugplatz Bitburg landen, bringt die neue Instrumentenflug-Genehmigung auch für die Sportfliegerei einige Änderungen. Denn nach rund zehn Jahren, in denen für den Flugplatz Bitburg eine spezielle Regelung galt, wird die Fluggenehmigung nun an die bundesweit einheitliche Landeplatz-Lärmschutzverordnung angepasst.

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass nach der neuen Regelung die Trainings- und Schulungsflüge, die ursprünglich auf die Wochen- und Samstage beschränkt waren, jetzt auch sonntagvormittags stattfinden dürfen. Diese Flüge bestehen aus Platzrunden mit Start und Landung, rund zehnmal hintereinander. "Wir haben ein wirksames Lärmschutz-Konzept erarbeitet und bemühen uns, den Lärm so weit es geht zu minimieren", sagt Helmut Berscheid von der Flugplatz Bitburg GmbH. Er ergänzt: "Wir weisen die Piloten auch darauf hin, Ortschaften zu meiden und keinen unnötigen Lärm zu verursachen."

Auch in Idenheim wurde kontrovers diskutiert



Dennoch hat man in den umliegenden Orten viele Vorbehalte. Insgesamt 21 Gemeinden und die Verbandsgemeinde Bitburg-Land haben sich bei der Bitte um Stellungnahme im Genehmigungsverfahren gegen die Ausweitung der Trainings- und Schulungsflüge ausgesprochen.

"Bei uns wurde über das Thema im Gemeinderat konträr diskutiert", sagt Idenheims Ortsbürgermeister Josef Junk. Man sei übereingekommen, dass man durch den Flugbetrieb schon beeinträchtigt genug sei. Auch wenn die Sportmaschinen im Vergleich zu den schweren Frachtflugzeugen aus Spangdahlem nur eine geringe Belastung darstellten.

Die neue Regelung heiße im Klartext, dass es vor den Trainingsflügen an den Wochenenden keinen Schutz mehr gebe, sagt Ludwig Kewes, Vorsitzender des Vereins "Bürger gegen Nachtflug".

Denn die meisten neuen Maschinen würden den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen. Doch die allseits durch ihren Lärm bekannte Fallschirmspringer-Absetzmaschine zeige, dass die Anforderungen nicht genügten. Extra Die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung begrenzt die Flugzeit von propellergetriebenen Flugzeugen bis zu neun Tonnen Startgewicht in der Woche auf die Zeit von morgens 7 Uhr bis Sonnenuntergang. Ausnahme ist die Mittagszeit zwischen 13 und 15 Uhr. An den Wochenenden und an Feiertagen darf nur von 9 bis 13 Uhr geflogen werden. Haben die Flugzeuge ein Lärmzeugnis, dürfen sie in diesen Zeiten landen und starten, wenn sie nicht vor Ablauf einer Stunde zurückkehren. Wenn ein Flugzeug zusätzlich den erhöhten Schallschutzanforderungen entspricht, fallen sämtliche Einschränkungen weg. Die bisherigen Regelungen regelten nur den Flugverkehr von Flugzeugen, die weniger als zwei Tonnen Startgewicht hatten. Darunter fallen Ultraleicht-Flugzeuge und die allermeisten privat genutzten Sportflugzeuge. Für die schweren Flugzeuge gab es schlicht keine Regelung. (ch)

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