Auch am Wochenende über den Wolken

Demnächst können Trainings- und Schulungsflüge auf dem Flugplatz Bitburg auch sonntagvormittags stattfinden. Denn mit der Instrumentenflug-Genehmigung wird auch die Regelung für die Sportfliegerei an die bundesweit geltende Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung angepasst. Doch bei einigen umliegenden Gemeinden regt sich Widerspruch gegen die Ausweitung.

Bitburg. (chb) Noch bevor die ersten dicken Frachtflugzeuge auf dem Flugplatz Bitburg landen, bringt die neue Instrumentenflug-Genehmigung auch für die Sportfliegerei einige Änderungen. Denn nach rund zehn Jahren, in denen für den Flugplatz Bitburg eine spezielle Regelung galt, wird die Fluggenehmigung nun an die bundesweit einheitliche Landeplatz-Lärmschutzverordnung angepasst.

Die wichtigste Änderung besteht darin, dass nach der neuen Regelung die Trainings- und Schulungsflüge, die ursprünglich auf die Wochen- und Samstage beschränkt waren, jetzt auch sonntagvormittags stattfinden dürfen. Diese Flüge bestehen aus Platzrunden mit Start und Landung, rund zehnmal hintereinander. "Wir haben ein wirksames Lärmschutz-Konzept erarbeitet und bemühen uns, den Lärm so weit es geht zu minimieren", sagt Helmut Berscheid von der Flugplatz Bitburg GmbH. Dennoch hat man in den umliegenden Orten viele Vorbehalte. Insgesamt 21 Gemeinden und die Verbandsgemeinde Bitburg-Land haben sich bei der Bitte um Stellungnahme im Genehmigungsverfahren gegen die Ausweitung der Trainings- und Schulungsflüge ausgesprochen.

"Bei uns wurde über das Thema im Gemeinderat konträr diskutiert", sagt Idenheims Ortsbürgermeister Josef Junk. Man sei übereingekommen, dass man durch den Flugbetrieb schon beeinträchtigt genug sei.

Die neue Regelung heiße im Klartext, dass es vor den Trainingsflügen an den Wochenenden keinen Schutz mehr gebe, sagt Ludwig Kewes, Vorsitzender des Vereins "Bürger gegen Nachtflug".

Denn die meisten neuen Maschinen würden den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen.

Meinung

Ende der Sonderregelung

Die bisher geltende Sonderregelung für den Flugverkehr auf dem Flugplatz Bitburg wird im Zuge der neuen Instrumentenflug-Genehmigung an die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung angepasst. Das wurde auch höchste Zeit und ist ohne Alternative, wenn man sich wie geschehen dafür entscheidet, den Flugplatz für die Sportfliegerei zu nutzen. Damit schafft man eine klare Regelgrundlage und trägt auch dazu bei, die Belastungen für die umliegenden Ortschaften zu reduzieren. Damit nimmt man zwar in Kauf, dass nun auch sonntags die Trainings- und Schulungsflüge stattfinden dürfen. Aber angesichts der Tatsache, dass Flugzeuge, die den erhöhten Schallschutzanforderungen entsprechen - und das tun fast alle neueren Flugzeuge -, ohnehin jederzeit starten und landen dürfen, fällt diese zusätzliche Ausnahme nicht ins Gewicht. c.brunker@volksfreund.de

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