B 51-Prozess: Urteil folgt

Immer wieder gab es tödliche Unfälle auf der B 51 in den vergangenen Monaten. Einer davon wurde gestern vor dem Amtsgericht in Bitburg verhandelt. Die Anklage lautet: "fahrlässige Tötung". Der Prozess musste allerdings vertagt werden.

Bitburg. Der Karfreitag am 6. April 2007 war ein schwarzer Freitag mit einem tödlichen Unfall. Ein 45-jähriger Trierer fuhr zusammen mit seiner Freundin die B 51 von Prüm in Richtung Bitburg. Um 16.28 Uhr kam es auf der Pützhöhe bei Fließem zur tödlichen Kollision. Bei einem Frontalzusammenstoß stieß der Trierer mit dem Seat des Unfallopfers zusammen. Zwei Stunden später erlag der Seat-Fahrer im Trierer Brüderkrankenhaus seinen Verletzungen.

Bis zur gestrigen Verhandlung schien der Unfallhergang klar zu sein. Die Staatsanwaltschaft Trier ging davon aus, dass der Angeklagte übermüdet und am Steuer eingenickt war. Deshalb habe der Angeklagte auf trockener, gerader Strecke seinen Wagen auf die Gegenspur gelenkt, so steht es in der Anklageschrift. Weil er einfach weiterfuhr und nicht angehalten hat, habe er sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, wirft man ihm vor.

Die Ermüdungserscheinungen bestätigt seine Beifahrerin. Der Angeklagte habe mehrmals gegähnt. Das hat die 61-Jährige aber erst bei ihrer zweiten Aussage, mehrere Wochen nach dem Unfall, zu Protokoll gegeben. Die freundschaftliche Beziehung zu dem Angeklagten war da schon beendet.

Andere Zeugen bestätigen, dass sich der mutmaßliche Unfallverursacher mit seinem Wagen langsam der Gegenspur näherte: "Vor mir zog ein Wagen langsam, aber sicher nach links. Und dann knallte es!", erklärt ein Fahrer, der in der Kolonne drei Fahrzeuge hinter dem Angeklagten fuhr. Ein paar Sekunden vor dem Unfall habe der Angeklagte seinen linken Außenspiegel gestreift, erklärt ein weiterer Zeuge, der dem Opfer entgegen kam.

Der Sachverhalt ist aber komplexer, als diese Aussagen vermuten lassen. Der Angeklagte selbst sagt, er könne sich nur an "einen schwarzen Gegenstand erinnern, der mir entgegenkam". Ansonsten fehle ihm jedwede Erinnerung, sagt sein Verteidiger Marco Liell.

Verkompliziert wird die Rekonstruktion des Unfalls, weil zwei amerikanische Augenzeuginnen nicht bei der Gerichtsverhandlung anwesend waren. Deren Aussagen widersprechen den anderen Zeugen und den Berechnungen des Gutachters Manfred Thiel.

Deswegen vertagte der Vorsitzende Richter Stefan Rählmann die Sitzung auf nächsten Donnerstag. Dann sollen die Amerikanerinnen gehört werden, um den Unfallhergang eindeutig zu klären.

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