Bauern als Energielieferanten

Etwa 40 Landwirte und Betreiber von Biogasanlagen diskutierten am Dienstag mit Ministerialdirigent Clemens Neumann sowie CDU-Landtagsabgeordneten und anderen Fachleuten über die geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

 Der größte Teil aller rheinland-pfälzischen Biogasanlagen befindet sich in der Eifel (hier: Bitburg-Matzen). Für die Bauern der Region ist die geplante Gesetzesänderung sehr interessant. TV-Foto: Jens Klein

Der größte Teil aller rheinland-pfälzischen Biogasanlagen befindet sich in der Eifel (hier: Bitburg-Matzen). Für die Bauern der Region ist die geplante Gesetzesänderung sehr interessant. TV-Foto: Jens Klein

Bitburg. (jk) Im Dezember des vergangenen Jahres wurde im Bundeskabinett ein Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat es jedoch noch verabschieden.Am Dienstag war Ministerialdirigent Clemens Neumann vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Bitburg zu Gast, um mit den Betroffenen über geplante Änderungen zu diskutieren. Die Verbesserungsvorschläge der Anwesenden nahm er als Anregung mit nach Berlin.Zu Beginn der Veranstaltung des CDU-Kreisverbands Bitburg-Prüm im Hotel Eifelbräu referierte der Ministerialdirigent sowohl über die Bioenergieziele der Bundesregierung im Allgemeinen als auch über die Details der EEG-Novelle. "Klimaschutz und Energie sind die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts", begann Neumann und machte anhand einiger Zahlen die große Bedeutung nachwachsender Rohstoffe als Energieträger deutlich.Ergänzt wurde sein Vortrag durch die Ausführungen von Andreas Schütte, dem Geschäftsführer der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, der verschiedene Fördermöglichkeiten vorstellte. Sein Verein betreut als Projektträger des Ministeriums derzeit 341 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 92,5 Millionen Euro.Die Ergebnisse der Diskussion fasste Michael Billen abschließend zusammen. Dabei wurde deutlich, dass den Landwirten vor allem die Beschränkung des Güllebonus (siehe Hintergrund) auf Biogasanlagen mit einer Leistung von maximal 150 Kilowatt missfällt. Immer wieder wurde auf die Vielzahl der größeren Anlagen hingewiesen und eine Regelung ohne Limitierung oder zumindest die Ausweitung auf Anlagen bis mindestens 500 Kilowatt Leistung gefordert. Auch in anderen Punkten wurden Änderungsvorschläge formuliert, so zum Beispiel beim Thema Grundpreis pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hier schlagen die Landwirte eine deutlichere Erhöhung vor und wären im Gegenzug bereit, an anderer Stelle auf eine Bonussteigerung zu verzichten. Weitere Informationen im Internet unter www.nachwachsende-rohstoffe.de.HINTERGRUND Der Güllebonus ist eine Zusatzvergütung, die die Betreiber von Biogasanlagen erhalten, wenn sie Wirtschaftsdünger in ihren Anlagen vergären. Voraussetzung für den Erhalt soll nach derzeitigen Planungen ein nachweislicher Anteil tierischer Exkremente von mindestens 30 Prozent im Substrat, den Gärrohstoffen sein.

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