Bei Anruf Beleidigung: 60-jähriger Eifeler zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

Trier/Bitburg · Vor dem Landgericht Trier musste sich gestern ein 60-Jähriger aus dem Eifelkreis verantworten. Er hatte im Sommer 2016 mehrere Mitglieder des Bitburger Stadtrats am Telefon massiv beleidigt.

Es scheint, als habe der Angeklagte die Ernsthaftigkeit seiner Lage erkannt. Anders als bei der Verhandlung in erster Instanz geht es dieses Mal völlig geordnet zu. Weder die Gerichtsbarkeit wird von ihm als so genannter Reichsbürger in Frage gestellt, noch verlässt er den Sitzungssaal einfach so, um dann wenig später in Begleitung von vier Sicherheitsbeamten wieder zu erscheinen. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Bitburg im vergangenen November hat der heute 60-Jährige aus der Eifel genau das getan - und dafür dann auch die Quittung bekommen. 10 Monate Gefängnis ohne Bewährung, so das Urteil des Amtsgerichts.

Wäre er damals einsichtiger gewesen, hätte er sich entschuldigt und Reue gezeigt, so wäre es wahrscheinlich bereits in Bitburg auf eine Bewährungsstrafe hinausgelaufen. So aber musste er zunächst Berufung einlegen, um dann in zweiter Instanz vor dem Landgericht Trier zu retten, was zu retten ist. Und diese Rettung beginnt damit, dass er alles einräumt, was ihm vorgeworfen wird.

So hat der Mann im vergangenen Sommer drei Grünen-Mitglieder des Bitburger Stadtrats sowie den Vorsitzenden des CDU-Stadtverbands zum Teil mehrfach angerufen und die Kommunalpolitiker unter anderem als grüne Sau, Arschloch und Kinderschänder beschimpft und gefordert, dass sie aus Deutschland abhauen sollen.

"Ja, ich habe die Anrufe getätigt und das alles gesagt und es tut mir leid", räumt der 60-Jährige ein. Er habe an dem Tag Whiskey getrunken, eine Wut auf die Grünen gehabt, deshalb wahllos angerufen, sich danach allerdings auch bei den als Zeugen geladenen Opfern telefonisch entschuldigt, sagt er. Letzteres bestätigen auch die vier Zeugen. Wobei die Entschuldigungen nicht unmittelbar nach den Beleidigungen kamen, sondern erst am Tag nach der Bitburger Gerichtsverhandlung.

Dass er seine Hasstiraden nicht nur gegen Vertreter der Grünen, sondern auch noch gegen einen CDU-Mann richtete, war nach Aussage des Angeklagten nur Zufall. "Der war mit dazwischen geraten", sagt er. "Ich hatte es eigentlich auf die Grünen abgesehen, und deshalb bin ich so ausgerastet, als er sagte, er wäre von der CDU." Das ganze sei eine einmalige Angelegenheit gewesen und werde ganz sicher nie wieder vorkommen, beteuert der wegen Diebstahls, Drogendelikten und Fahrens ohne Führerschein schon mehrfach vorbestrafte Mann, der im Gegensatz zur Verhandlung in Bitburg dieses Mal auch eine Verteidigerin dabei hat.

Sowohl der vorsitzende Richter Peter Egnolff als auch der Staatsanwalt werten das umfassende Geständnis und die während der Sitzung geäußerten persönlichen Entschuldigungen als strafmildernd. Nichtsdestotrotz sei ein solches Verhalten nicht tolerierbar. Dass ehrenamtliche Politiker viel Freizeit für ihre Tätigkeit opfern und sich dann auch noch so etwas anhören müssen, sei schon ein starkes Stück, sagt der Staatsanwalt. Das findet auch der Richter. "Das hat mit politischer Kultur rein gar nichts zu tun", sagt er. "Wenn man dann noch auf einem Ehrenamtlichen verbal herumtrampelt, dann ist das die unterste Sohle dessen, was man erreichen kann."

Mit einer Strafe von neun Monaten auf Bewährung und zusätzlich 1000 Euro für eine soziale Einrichtung folgt der Richter weitgehend dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Der 60-Jährige muss also nicht ins Gefängnis. Es sei denn, er verstößt in den kommenden vier Jahren gegen seine Bewährungsauflagen. Und die lassen ihm angesichts der vielen Vorstrafen keinerlei Spielraum, wie der Richter betont. Weshalb er dem Verurteilten noch einen Hinweis mit auf den Heimweg gibt. "Die nächste geringste Kleinigkeit, egal was, führt Sie ins Gefängnis."

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