Bestellt und nicht bezahlt

Er hat Ware im Gesamtwert von etwa 12 000 Euro bestellt, obwohl er wusste, dass er sie nicht bezahlen konnte. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Trier einen Bitburger Gastronomen wegen Betrugs in 15 Fällen angeklagt. Das Urteil im Amtsgericht Bitburg: ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung.

Bitburg. (cmk) "Gott sei Dank bin ich jetzt Angestellter und nicht mehr selbstständig. Ich werde nie mehr etwas bestellen", sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung im Amtsgericht Bitburg. Der 37-jährige Ex-Gastronom musste sich vor Gericht verantworten, weil er von Dezember 2004 bis Oktober 2005 mehrmals Waren bei einem Lebensmittel-Großhändler bestellt haben soll, ohne sie bezahlen zu können oder wollen. Das Urteil von Richter Udo May nach einer langwierigen Beweisaufnahme in dem fast sechs Stunden langen Prozess lautete: ein Jahr und zehn Monate Freiheitstrafe auf Bewährung und die Auflage, monatlich 100 Euro an die hauptgeschädigte Firma zu zahlen.

Insgesamt ging es um eine Betrugssumme von etwa 12 000 Euro. Die Einzelbeträge reichten von 20 bis 2000 Euro. Zuerst musste das Gericht aber klären, ob der Angeklagte überhaupt verantwortlich für die Taten war. Denn er war nicht selbst Konzessionsträger des Gasthauses. Weder sein polizeiliches Führungszeugnis noch seine finanzielle Situation hätten das zugelassen. Er war hoch verschuldet und mehrfach vorbestraft - unter anderem wegen mehrerer kleiner Betrugsdelikte und der Verbreitung von Falschgeld.

Das Gewerbeamt führte zuerst seine Frau und später seine Mutter als Inhaberin des Betriebs. Der Angeklagte selbst fungierte offiziell als Geschäftsführer und später als Gesellschafter, obwohl er faktisch der Chef des Betriebs war. Deshalb bemerkte Staatsanwältin Frauke Straatmann in ihrem Plädoyer: "Er hatte das Sagen. Es bestand kein Zweifel, dass er der Chef war."

Am Ende der Beweisaufnahme gestand der Angeklagte, dass er die Waren bestellt hatte. Damit übernahm er die Verantwortung. Das Geständnis sah May ebenso wie die positive Sozialprognose als strafmildernd an. Der Angeklagte habe die Probleme, die mit der Selbstständigkeit einhergehen, unterschätzt: "Man kann nicht sagen: ‚Ich bin der Chef hier' und gleichzeitig die Verpflichtungen abschieben."

Zuvor war der Richter aber irritiert von der offensiven Art des Angeklagten, sich zu verteidigen. Immer wieder war er Zeugen ins Wort gefallen, um sich zu rechtfertigen. Trotz der Vorstrafen wurde das Urteil zur Bewährung ausgesetzt.

Allerdings handelt es sich dabei für den 37-Jährigen um seine letzte Chance, dem Gefängnis zu entgehen. Deshalb verabschiedete Richter May ihn mit den Worten: "Kommen Sie nicht mehr wieder!"

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