Amtsgericht Bitburg: 36-Jähriger soll Eifelerin sexuell genötigt haben

Bitburg · Das Amtsgericht Bitburg hat einen Flüchtling zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 36 Jahre alte Syrer hat bis zuletzt abgestritten, eine Frau aus der Eifel sexuell genötigt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eineinhalb Jahre habe er "geduldig auf diesen Tag gewartet", sagt der Mann auf der Angeklagebank. Um nun endlich allen die Wahrheit sagen zu können. Er spricht auf kurdisch. Ein vom Gericht bestellter Dolmetscher übersetzt für den 36-Jährigen, dessen Frau und zwei Kinder noch immer in Syrien sind.

Die Vorwürfe: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, eine 28-jährige Frau aus der Eifel sexuell genötigt zu haben. Und zwar ausgerechnet die Frau, die ihm, der im Dezember 2014 alleine als Flüchtling nach Deutschland gekommen war und mittlerweile anerkannt ist, geholfen habe. An dem Tag im Januar 2015 soll er sich bereit erklärt haben, der Frau die Haare zu schneiden. Als sie jedoch beide alleine im Badezimmer in der Wohnung waren, soll er übergriffig geworden sein: Er soll sie erst am Hals geküsst, später festgehalten und am Körper angefasst haben. Sie soll sich aus eigener Kraft befreit haben.

Ein Angebot: Staatsanwalt Arnold Schomer macht dem Angeklagten gleich zu Beginn ein "gut gemeintes Angebot": "Sie sollen hier zu nichts genötigt werden - aber wenn Sie ein Geständnis zu einem frühen Zeitpunkt ablegen, dann könnte ich mir vorstellen, dass ich eine niedrigere Strafe beantrage." Darauf Verteidiger Karl-Hartmut Ungelenk: "Mein Mandant besteht darauf, nichts getan zu haben - ich kann's nicht ändern." Und so wird auch dem mutmaßlichen Opfer seine Aussage nicht erspart. Die Verhandlung mit etlichen Zeugen, Gutachterin und insgesamt vier Übersetzern wird den ganzen Tag dauern.

Zwei Aussagen: Sie sei schockiert gewesen, als der Mann sie angefasst habe, erzählt die Frau. Auch habe sie ihm deutlich gesagt, dass sie das nicht wolle - und sei sich trotz der Verständigungsprobleme sicher, dass er dies auch verstanden habe.
Eine Anzeige habe sie aufgrund ihres Lebenspartner erstattet, der sie dazu ermutigt hätte - der Mann, ebenfalls als Zeuge vor Gericht, arbeitet ehrenamtlich in dem Asylbewerberhaus in der Eifel, in der es zu dem Vorfall gekommen sein soll. Der Angeklagte erzählt eine ganz andere Geschichte: Sie sei es gewesen, die ihn umarmt und geküsst habe, um ihn zu überreden, ihr die Haare zu schneiden - denn er habe ja eigentlich Rückenschmerzen gehabt.

Bestechung: Der Angeklagte streitet ebenso ab, von einem Bestechungsversuch gewusst zu haben. Freunde von ihm, ebenfalls Asylbewerber im gleichen Haus, sollen dem mutmaßlichen Opfer Geld angeboten haben, damit sie die Anzeige zurückziehe: erst 200, dann 500 Euro. "Das war nicht meine Idee, auch nicht mein Geld." Geld, das die 28-Jährige ablehnte.

Glaubwürdigkeit: In seinem Plädoyer sagt Staatsanwalt Schomer, er habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass das Ganze so passiert sei, wie die 28-Jährige es erzählt habe. "Da hilft gesunder Menschenverstand, auch wenn man kein Jurist ist." Auch die Sachverständige Claudia Greve hat in ihrem Gutachten die Glaubwürdigkeit der Zeugin bestätigt. Schomer beantragt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Verteidiger Ungelenk fordert acht Monaten auf Bewährung, mit den Worten: "Vielleicht hätte er das Angebot besser annehmen sollen." Sein Mandant aber streitet noch im letzten Wort alles ab. Ruth Streit-Stifano Espósito, Vertreterin der Nebenklägerin, die sich dem Antrag des Staatsanwalts anschließt, bringt es am Ende auf den Punkt: "Ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen, ist seinem Motiv geschuldet, als freier Mann hier rauszukommen, aber auch eine dumme Haltung in einem so klaren Fall."

Das Urteil: "Schäbig" sei das Verhalten des Angeklagten, sagt Richter Udo May. "Allein die Diffamierung von Zeugen, und das Opfer hier auch noch schlechtzumachen". Der Mann wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten zur Bewährung verurteilt. Zudem legt das Gericht ihm eine Geldstrafe auf: Auf zwei Jahre soll der Mann monatlich 25 Euro an die Frau zahlen. Eine symbolische Summe, denn: Reue habe er bis zum Schluss keine gezeigt.

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