Blutiger Streit mit Folgen

BITBURG/TRIER. Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung sind ein aus Bitburg stammender Vater und dessen Sohn ab heute vor dem Landgericht Trier angeklagt. Sie sollen im Jahr 2004 einen damals 26-Jährigen bei einer Schlägerei schwer verletzt haben.

Um die Folgen einer blutigen Auseinandersetzung in Bitburg geht es ab dem heutigen Montag im Landgericht Trier. Angeklagt sind ein inzwischen 20 und ein 48 Jahre alter deutscher Staatsbürger. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem älteren der beiden Angeklagten gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag vor. Dem jüngeren Angeklagten wird versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Laut Anklageschrift sollen sich am 26. Juni 2004 fünf Männer in Bitburg getroffen haben, um eine Aussprache mit der Familie der Angeklagten zu suchen. Dazu wollten sie zum Haus der Familie im Bereich der Echternacher Straße gehen. Grund für diese Zusammenkunft soll ein seit Tagen schwelender Konflikt gewesen sein. Nachdem eine Bewohnerin des Hauses den später schwer Verletzten gesehen hatte, soll sich laut Staatsanwaltschaft der angeklagte Vater mit einem Messer bewaffnet haben. Zwei seiner Söhne, darunter auch der angeklagte Sohn, bewaffneten sich mit einem Baseballschläger und einem selbst gefertigten Schlagwerkzeug. In der gemeinsam gefassten Absicht, den Kontrahenten zu verprügeln, sollen der Vater und seine beiden Söhne auf den Mann zugelaufen sein. Ein Sohn soll dann mit dem Baseballschläger zu einem Schlag angesetzt haben. Und dies, obwohl der später Verletzte Mann bekundet haben soll, "keinen Stress haben zu wollen".Opfer flieht schwer verletzt

Der Bedrohte soll seine Arme erhoben haben, um den Baseballschläger festzuhalten. Der nun vor Gericht stehende Vater soll ihm daraufhin mit dem Messer einen wuchtigen Stich in den Oberbauch versetzt haben. Laut Staatsanwaltschaft habe er dabei billigend den Tod seines Widersachers in Kauf genommen haben. Dem Schwerverletzten gelang es, stark blutend zu flüchten. Er befand sich in Lebensgefahr und war vermutlich nur durch eine sofort eingeleitete Notoperation zu retten (der TV berichtete). Drei Verhandlungstage vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier sind angesetzt: 21., 23. und 24. August, jeweils 9 Uhr.

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