Böller vor Asylbewerberheim: Klage erhoben gegen zwei Männer aus der Region Bitburg

Bitburg · Vor etwas mehr als einem Jahr detonierte ein Böller vor dem Asylbewerberheim auf dem Flugplatz Bitburg. Nun sollen sich zwei Tatverdächtige vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern aus der Region Bitburg fremdenfeindliche Motive vor.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die 23 und 24 Jahre alten Männer aus der Region Bitburg Anklage vor dem Amtsgericht Bitburg erhoben. Den beiden Männern werde zur Last gelegt, am Abend des 7. Januar 2016 mehrfach an der Aufnahmeeinrichtung auf dem Flugplatz Bitburg vorbeigefahren zu sein und bei einer der Vorbeifahrten in Höhe des Eingangsbereichs der Aufnahmeeinrichtung einen Böller gezündet und aus dem fahrenden Auto auf die Fahrbahn geworfen zu haben, wo er detonierte . Wenig später zündeten die Männer laut Staatsanwaltschaft einen weiteren
Böller in einer in der Nähe gelegenen verlassenen und offenstehenden Bunkeranlage.

Die von den Sicherheitskräften der Aufnahmeeinrichtung alarmierte Polizei fand im Auto des 23-Jährigen und bei der anschließenden Durchsuchung dessen Wohnung weitere Böller, Feuerwerkskörper und Knallkörper. Die pyrotechnischen Gegenstände waren nicht zugelassen; die Angeschuldigten hatten keine Erlaubnis für ihren Besitz. Des Weiteren wurden in der Wohnung des 23-Jährigen vier Schlagringe und ein Wurfstern gefunden. In der Wohnung des 24-jährigen Mitangeschuldigten fanden die Ermittler einen weiteren Schlagring. Bei den Schlagringen und den Wurfsternen handelt es sich um verbotene Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes, für deren Besitz die Angeschuldigten keine Erlaubnis hatten.

Die Staatsanwaltschaft hält es nach dem Ergebnis der Ermittlungen für hinreichend wahrscheinlich, dass die Angeschuldigten aus fremdenfeindlichen Motiven handelten. Gegen sie bestehe der hinreichende Verdacht einer Straftat nach dem Sprengstoffgesetz (verbotener Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen) sowie eines Verstoßes
gegen das Waffengesetz. Gegen den 24-Jährigen wurde zudem Anklage wegen versuchter Anstiftung zur Brandstiftung erhoben. Er soll eine Zeugin 20156 gefragt haben, ob sie nicht Lust habe, gemeinsam mit ihm und Freunden die Aufnahmeeinrichtung auf dem Flugplatzgelände abzubrennen.
Das Amtsgericht Bitburg hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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