Bußgeld für die Sünderlein

PRÜM. Der Stadtrat hat das Parken vor der Basilika während der Gottesdienste untersagt. Wer sein Auto dennoch ohne Genehmigung dort abstellt, zahlt ab sofort in den kommunalen Opferstock.

Parkverbot für Kirchenbesucher: Vor der Prümer Basilika darf ab sofort auch während der Gottesdienste kein Auto mehr stehen - andernfalls droht den Sündern ein Bußgeld. "Das Schild hängt schon", sagt Stadtbürgermeister Hansgerd Haas im TV -Gespräch. "Und es steht auch im neuen Pfarrbrief drin", ergänzt Pastor Robert Lürtzener. Ende Juni unterrichtete Haas den Prümer Pastor per Schreiben über den Stadtratsbeschluss, mit der Bitte, die Nachricht an die Pfarrei-Schäflein weiter zu geben. Hintergrund: Das Parken vor der Kirche hatte Überhand genommen. "Das hat sich in der letzten Zeit ziemlich hochgeschaukelt", berichtet der Stadtbürgermeister. "Da haben sich immer mehr Leute hingestellt, obwohl es als Fußgängerzone ausgewiesen ist." Eines Tages aber - Pech für die Parker - habe die Politesse während der Messe Dienst geschoben. Und die kannte keine Gnade: "Sie hat natürlich allen ein Knöllchen geschrieben. Da war das Geschrei groß." Dabei, sagt Haas, wäre der Hader überhaupt nicht nötig gewesen: Das Problem trete schließlich vorwiegend an den Sonntagen auf - "und dann sind die ganzen ausgewiesenen Parkflächen drumherum ja weitgehend frei." Zum Beispiel am Parkdeck und im (wenn auch ungeliebten) Teichplatz-Parkhaus, am unteren und oberen Hahnplatz oder am Klosterhof. Wer alters- oder krankheitsbedingt nicht gut zu Fuß ist, muss sich allerdings jetzt keine Sorgen machen: Auch in dieser Regelung ist selbstverständlich eine Ausnahme eingebaut. Und die besagt: Alle Kirchenbesucher mit Sonder- oder Behinderten-Ausweis dürfen deshalb auch weiterhin ihre Autos in Basilika-Nähe abstellen. Diese Ausweise können, sofern nicht ohnehin bereits vorhanden, über das Pfarramt der Kirchengemeinde oder direkt bei der Verbandsgemeinde-Verwaltung beantragt werden. Vor dem Basilika-Besuch müssen sie deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Die Ausweise können indessen auch befristet ausgestellt werden - das gilt zum Beispiel für alle Kirchgänger, die etwa auf Grund einer Operation nur zeitweise gehandicapt sind. Die Stadt bittet allerdings ihre Bürger darum, die Anträge nur auf "wirkliche Sonderfälle" zu beschränken. Oder, wie Robert Lürtzener bei aller Nachsicht sagt: "Es geht nicht, dass sich jeder für gehbehindert erklärt." Die VG-Anschrift für die Beantragung von Sonderausweisen lautet: Verbandsgemeinde-Verwaltung, Fachbereich 3, Ordnungsamt, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm.

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