"Dann müssen sie uns enteignen"

Durch den Bau der Nord-Ost-Tangente sollen die B 51, die B 257 und die B 50 miteinander verbunden werden. Bereits seit Jahrzehnten läuft die Planung, die immer wieder auf Hindernisse stößt.

 Der Kreisverkehr, der an der Anschlussstelle B 50/Albachstraße geplant ist, soll dort zum einen die Situation entschärfen und zum anderen später als Anschluss an die Bitburger Nord-Ost-Tangente dienen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Der Kreisverkehr, der an der Anschlussstelle B 50/Albachstraße geplant ist, soll dort zum einen die Situation entschärfen und zum anderen später als Anschluss an die Bitburger Nord-Ost-Tangente dienen. TV-Foto: Uwe Hentschel

Bitburg. "Wer in Bitburg von einem Verkehrsproblem spricht, der war noch nie in einer anderen Stadt", sagt Heiner Gillen aus Bitburg. Er gehört zu denjenigen, die Einwände gegen die Maßnahme haben. Ein Teil der Tangente soll über sein Grundstück verlaufen, doch er ist nicht gewillt, das zuzulassen.

Gillen verweist auf ein Verkehrskonzept aus dem Jahr 1988. "Demnach hätte es in Bitburg schon längst einen Verkehrskollaps geben müssen, weil das in dem Konzept so prognostiziert war", erklärt er.

Doch sollte es diesen Zusammenbruch tatsächlich gegeben haben, so hat Gillen, der für die Grünen im Bauausschuss der Stadt Bitburg sitzt, ihn schlichtweg verpasst. Dass der Verkehr in den vergangenen Jahren zugenommen hat, bestreitet er nicht. "Und wir sind auch nicht generell gegen die Tangente", sagt Gillen und meint mit "wir" die Fraktion der Grünen. "Doch dafür müssen erst neue Zahlen auf den Tisch", sagt er. Denn schließlich sei das Verkehrsgutachten bereits mehr als 20 Jahre alt.

Gillen fordert deshalb eine komplette Überarbeitung, weil er die Notwendigkeit der Tangente infrage stellt. Ein Grundstück, das er gemeinsam mit seiner Schwester besitzt, soll dieser Forderung Nachdruck verleihen.

Denn vom Bau der Tangente wäre auch dieses Grundstück betroffen. Und er sei nicht bereit, unter den derzeitigen Voraussetzungen davon etwas herzugeben: "Wenn sie etwas davon haben wollen, dann müssen sie uns enteignen."

Dass es dazu kommen könnte, schließt Karl-Josef Tölkes, stellvertretender Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Gerolstein, nicht aus. "Wenn Herr Gillen sein Grundstück nicht hergeben möchte, wird er möglicherweise tatsächlich zwangsenteignet", sagt Tölkes. Doch zunächst werden alle Einwände geprüft. Und nach Auskunft des stellvertretenden LBM-Leiters ist Gillen kein Einzelfall.

Es gebe mehrere Grundstücksbesitzer, deren Einwände derzeit geprüft würden, erklärt er, "und im kommenden Frühjahr ist ein Erörterungstermin geplant, bei dem jeder mündlich vortragen kann, warum er dagegen ist".

Im Rahmen der sogenannten Planfeststellung werde anschließend geprüft, "inwieweit die Einwände gerechtfertigt sind", fügt Tölkes hinzu, und erst danach erfolge der Beschluss, gegen den allerdings innerhalb eines Monats geklagt werden könne. Der LBM rechnet damit, dass der Beschluss Mitte bis Ende 2010 gefasst wird. Somit bestünde ab dann Baurecht. Wie schnell es dann zur Umsetzung der Planung kommen kann, hängt jedoch nicht zuletzt davon ab, ob gegen die Entscheidung der Planfeststellung gerichtlich vorgegangen wird.

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