Das Ende einer erfolglosen Serie

Weil ein 23-Jähriger aus dem Eifelkreis 19 Einbrüche und einen Raubüberfall begangen hat, wurde er gestern vor dem Amtsgericht Bitburg zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Ein möglicher Mittäter, der vor Gericht alles abstritt, muss sich jetzt in einem gesonderten Verfahren den Vorwürfen stellen.

Bitburg. Eine erfolgreiche Bilanz sieht anders aus. 19 Einbrüche gehen auf das Konto eines 23-jährigen Dachdeckers, doch verglichen mit dem dabei angerichteten Schaden ist der Umfang der Beute überschaubar.

Mal sind es zwei Päckchen Zigaretten, zwei Kisten Leergut und eine Kiste Bier, mal zwei Pakete mit Würstchen oder aber Werkzeug, und wieder ein anderes Mal ist es lediglich eine Geschenkbox mit einer Dose Deo und einer Packung Duschgel. Geld wird, wenn überhaupt, meist nur in geringen Mengen vorgefunden, und in einigen der 19 Fälle muss der Mann sogar ganz ohne Beute abziehen.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Täter aus dem Eifelkreis überwiegend in Vereinshäuser von Sportplätzen eingebrochen ist. Und für diese Einbrüche muss er sich nun vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Hinzu kommt des Weiteren ein Fall von räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall.

So hat der Angeklagte im Februar den Besitzer einer Tankstelle in Stadtkyll mit einer (nicht funktionstüchtigen) Waffe bedroht, um dessen Tageseinnahmen zu erbeuten. Das Opfer jedoch konnte flüchten, so dass auch diese Tat nicht den gewünschten Erfolg brachte. Von der Polizei gefasst wurde der Mann schließlich, als er zum wiederholten Mal in einen Lagerraum eingebrochen war, um dort Diesel zu stehlen.

Verwendet werden sollte der Kraftstoff offensichtlich als Heizölersatz für die Heizung eines 37-jährigen Bekannten, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt, nach Aussage des 23-Jährigen bei einer Vielzahl der Einbrüche geholfen haben soll, jedoch jegliche Beteiligung abstreitet (siehe Extra). Als Motiv für die vielen Straftaten, die sich alle im Zeitraum zwischen Dezember 2008 und Februar 2009 abspielten, nennt der Verteidiger die hohen Schulden und akuten Geldsorgen seines damals arbeitslosen Mandanten. Während der Anwalt deshalb für zwei Jahre auf Bewährung plädiert, fordert der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren.

Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten liegt das Urteil des Gerichts schließlich genau zwischen den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Als strafmildernd wertet der Vorsitzende Richter Udo May die Geständigkeit des Angeklagten. Doch mit Blick auf den - wenn auch gescheiterten - Raubüberfall sieht er für eine Bewährungsstrafe keinen Anlass: "Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder, der ein paar Tage arbeitslos ist, einfach mit der Waffe losläuft?" Extra Gesondertes Verfahren für Mitangeklagten Weil der 37-jährige Mitangeklagte vor Gericht jegliche Beteiligung an den Einbrüchen bestreitet, nach Aussage des geständigen 23-jährigen Hauptschuldigen jedoch an einer Vielzahl der insgesamt 19 Einbrüche beteiligt gewesen sein soll, muss er sich nun in einem gesonderten Verfahren den Vorwürfen stellen. Beantragt wurde das im Verlauf der Sitzung vom Staatsanwalt, der offensichtlich erhebliche Zweifel an der Unschuld des 37-Jährigen hat. Laut Strafregisterauszug wurde der ebenfalls arbeitslose Mann bereits wegen zahlreicher Straftaten, darunter auch Diebstahl in besonders schweren Fällen, im Saarland zu zwei Jahren Haft verurteilt. (uhe)

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