Das Gericht muss nun nachbohren

Nach der Havarie bei der Sanierung des Trinkwasserbrunnens im Bitburger Königswäldchen muss das Landgericht entscheiden, ob die Stadtwerke von der Bohrfirma Geld bekommen. Das Genehmigungsverfahren für einen neuen Brunnen läuft derweil.

 Brunnen II ist nach einer Havarie für immer versiegt. TV-Foto: Archiv/ Harald Jansen

Brunnen II ist nach einer Havarie für immer versiegt. TV-Foto: Archiv/ Harald Jansen

Bitburg. Trinkwasser für Bitburg kommt seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr aus dem Trinkwasserbrunnen II der Stadtwerke Bitburg. Und Trinkwasser wird auch nie mehr aus dem Förderrohr sprudeln. "Der Brunnen ist nicht mehr zu retten", sagt Hans Esch von den Stadtwerken. Deshalb soll im kommenden Jahr eine neue Bohrung vorgenommen werden. Die Ausschreibung soll in diesem Jahr über die Bühne gehen.Während das Genehmigungsverfahren läuft, ist derzeit nicht klar, ob die Stadtwerke von der Brunnenbohrfirma für den Verlust des alten Brunnens entschädigt werden. Schließlich war beim Einbau eines neuen Rohrs in das bestehende und 99 Meter tief reichende alte Rohr etwas schief gegangen: Das neue Rohr wurde zerquetscht und lässt keine Wasserförderung mehr zu.Nach der Havarie hat es Gespräche zwischen Stadtwerken und Brunnenbohrfirma gegeben, wie weiter zu verfahren ist. "Es hat keine Einigung gegeben", sagt Hans Esch. Die Stadtwerke haben daraufhin das Landgericht Trier angerufen. Das lässt nun durch einen Gutachter die Lage klären. Bis zum Urteilsspruch warten können die Bitburger Wasserversorger nicht, da der nun defekte Brunnen einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit Trinkwasser leistete. Wie teuer der neue Brunnen werden wird, kann Hans Esch derzeit nicht sagen. Im Raum stehen Zahlen zwischen 500 000 und einer Million Euro. Abzüglich eines möglichen Landeszuschusses müssten die Werke und damit der Bezieher von Trinkwasser diese Summe aufbringen. Eine mögliche von der Brunnenbohrfirma zu zahlende Summe würde diesen Betrag mindern.Werden die Arbeiten für den Brunnen in der üblichen Form ausgeschrieben, könnte übrigens die Firma zum Zug kommen, die die Havarie verursachte. Nämlich dann, wenn sie sich an der Ausschreibung beteiligt und das günstigste Gebot abgibt. Aufgrund der Erfahrungen mit Brunnen II könnten die Werke die Firma nicht ablehnen. Die Fachkompetenz des Unternehmens ist allgemein anerkannt.

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