Den Sportplatz gibt es nicht zurück

Jahrelang hat die Gemeinde Oberweis vor Gericht um "ihren" Sportplatz gekämpft. Einen Kampf, den sie nun in oberster Instanz verloren hat. Denn auch das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass Oberweis kein Recht darauf hat, die einst der VG übertragene Anlage zurückzubekommen. Revision ausgeschlossen.

 Vor Gericht haben sich die Ortsgemeinde Oberweis und Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land gestritten. Es ging um die Frage, wem Camping- und Sportplatz gehören sollten. Nun ist die Entscheidung gefallen: Auch das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass Oberweis kein Recht darauf hat, die einst der VG übertragene Anlage zurückzubekommen. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann

Vor Gericht haben sich die Ortsgemeinde Oberweis und Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land gestritten. Es ging um die Frage, wem Camping- und Sportplatz gehören sollten. Nun ist die Entscheidung gefallen: Auch das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, dass Oberweis kein Recht darauf hat, die einst der VG übertragene Anlage zurückzubekommen. TV-Foto: Archiv/Katharina Hammermann

Oberweis/Leipzig. Um etwas zurückzubekommen, das ihr einst gehörte, hat sich die Ortsgemeinde Oberweis in den vergangenen Jahren durch sämtliche Instanzen geklagt - und verloren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vor wenigen Tagen entschieden, dass eine Revision des Falles nicht zulässig ist. Mit diesem Beschluss hat der jahrelange Rechtsstreit um Camping- und Sportplatz in Oberweis seinen Höhepunkt erreicht.

Um zu verstehen, worum es dabei ging, hier ein Blick auf die Vorgeschichte: 1975 gingen Camping- wie Sportplatz von der Orts- auf die Verbandsgemeinde (VG) über. Der Campingplatz wurde verpachtet. Inmitten dieses Platzes, der inzwischen fünf Sterne und zahlreiche Auszeichnungen besitzt, liegt der Oberweiser Sportplatz und gleich daneben das Freibad, das für ein dickes Minus in der VG-Kasse sorgt. Also schmiedete die VG einen Plan: Der Campingplatz sollte an den Pächter verkauft werden. Falls er den teuren Betrieb des Schwimmbades übernähme, sollte er die Option erhalten, auch den Sportplatz zu kaufen. VG und Pächter waren zufrieden. Nur die Gemeinde Oberweis nicht. Denn sie hätte sich einen neuen Sportplatz bauen müssen, Kosten: rund 900 000 Euro, ohne Grunderwerb und Zuwege. Die VG hätte ihr jedoch nur 150 000 Euro für den alten Sportplatz bezahlt. Oberweis wehrte sich und forderte den Komplex mit der Begründung zurück, Camping- und Sportplatz seien 1975 rechtswidrig übernommen worden.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat vergangenen Winter entschieden, dass weder Sport- noch Campingplatz an die Gemeinde zurückgehen. Die Begründung: Egal, ob die Übertragung 1975 rechtswidrig war oder nicht - nach mehr als 30 Jahren sei die Angelegenheit verjährt. Diesem Urteil hat sich nun auch das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde zurückgewiesen.

Darüber hinaus heißt es in dem Beschluss, dass kein Recht auf Rückübertragung bestehe und die Übertragung damals gerechtfertigt gewesen sei: Denn anders als in anderen Ländern habe man Kleingemeinden in Rheinland-Pfalz 1975 nicht aufgelöst, sondern zu Ortsgemeinden gemacht, die ihre Aufgaben zusammen mit den Verbandsgemeinden erbringen. In Konsequenz erscheine es vertretbar, der VG Aufgaben zuzuweisen, die nicht nur für die Einwohner des einen, sondern für die mehrerer Orte wichtig seien. Bei der Freizeitanlage in Oberweis sei dies der Fall. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist der Rechtsweg nun zu Ende - es sei denn, die Oberweiser entscheiden sich, vors Verfassungsgericht zu ziehen. Noch ist völlig ungewiss, wie es weitergeht.

Meinung

Genug gestritten

Auch wenn das für sie bitter ist, die Oberweiser sollten akzeptieren, dass sie weder Camping- noch Sportplatz zurückbekommen. Vielleicht hätten sie dies längst tun sollen. Selbst, wenn niemand Zahlen nennen kann oder will: Mit dem Geld, das der Rechtsstreit kostet, hätte man zwar keinen neuen Sportplatz, aber einen kleinen Teil davon finanzieren können. Es ist höchste Zeit für einen Neuanfang. Zeit, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und miteinander darüber reden, wie es nun weitergehen soll. Daran, dass der Ort einen Sportplatz braucht, kann es keinen Zweifel geben. Das muss auch im Interesse der VG liegen. Ob es der alte sein soll oder ein neuer, und wer den finanziert, das heißt es nun herauszufinden: sachlich, konstruktiv, gemeinsam. k.hammermann@volksfreund.deExtra Reaktionen: Jürgen Backes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bitburg-Land: "Für uns ist das natürlich erfreulich. Unsere Rechtsauffassung hat sich, was die Aufgabenübertragung angeht, bestätigt. Es gibt keinen Rückgabeanspruch. Trotzdem bedaure ich, dass es so weit kommen musste." Erwin Schmidt, Ortsbürgermeister von Oberweis: "Es ist für uns natürlich eine große Enttäuschung, dass die Revision nicht zugelassen wurde. Was uns auch bedrückt: Es gibt wohl keine Gemeinde in ganz Deutschland, deren Sportplatz von der VG vereinnahmt wurde und dann aus wirtschaftlichen Gründen verkauft werden soll. Das betrifft uns sehr. Wir sind einfach nicht in der Lage, einen neuen zu bauen. Das ist viel zu teuer. Wir werden für den Erhalt des Sportplatzes weiterkämpfen."

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