Der Ausschuss legt die Hamburger auf Eis

BITBURG. Verkehrte Welt: Ein Passus im Bebauungsplan, über den gar nicht entschieden werden sollte, gefährdet die zum Beda-Markt 2004 geplante Eröffnung einer Burger-King-Filiale in Bitburg. Die Investoren müssen nun hoffen, dass der Stadtrat das Verfahren beschleunigt.

Mit sechs Monate Bauzeit rechnen die Investoren beim neuen Burger King, der an der Saarstraße in Bitburg angesiedelt werden soll. Um, wie angestrebt, pünktlich zum Beda-Markt im März nächsten Jahres fertig zu sein, müssten daher im Oktober die Bagger rollen. Nach der jüngsten Sitzung des Bauausschusses steht es allerdings aller Voraussicht nach schlecht um die "königliche" Fastfood-Versorgung bei der nächsten Bitburger Leistungsschau. Dabei schien der Tagesordnungspunkt, der am Ende dazu führte, dass sich die Baugenehmigung für das geplante Burger-King-Restaurant verzögern wird, auf den ersten Blick völlig unproblematisch.Sechs Meter hoch müssen die Gebäude sein

Es ging darum, den Bebauungsplan so zu verändern, dass das Burger-Braterei-Gebäude, das 400 Quadratmeter Grundfläche haben soll, wie vorgesehen gebaut werden kann. Dazu ist es notwendig, dass eine Fläche, unter der bisher Versorgungsleitungen lagen und die deshalb nicht überbaut werden durfte, freigegeben wird, nachdem die Leitungen umgelegt worden sind. Die Kosten für die Arbeiten an den Leitungen und die minimale Änderung des Bebauungsplans wird Bauherr John Jegen übernehmen, der das Gebäude für Burger King an der Saarstraße hochziehen will. In das Restaurant mit Drive-In, 80 Sitzplätzen im Innenraum und 45 Plätzen inklusive Kinderspielplatz außen, wollen Jegen und Franchise-Nehmer Michael Berger insgesamt 1,55 Millionen Euro investieren. An den Leitungen lag es nicht, dass der Ausschuss den Bebauungsplan nicht änderte und nun zunächst einmal die genaue Planung und eine Außenansicht des Fastfood-Hauses begutachten will. Damit hatten die Investoren nicht gerechnet. Sie waren nach Rücksprache mit der Stadt zunächst davon ausgegangen, dass sie ihr Projekt im unbeplanten Außenbereich verwirklichen, also keine Rücksicht auf Bauleitplanungen der Stadt nehmen müssen. Wie sich herausstellte, gilt allerdings seit dem 10. Mai 2003 für die äußerste nördliche Ecke des künftigen Burger-King-Grundstücks der Bebauungsplan mit dem klangvollen Namen "Nr. 51 Bereich Weiherstraße/Saarstraße", in dem nicht nur vorgeschrieben ist, dass die Leitungen nicht überbaut werden dürfen, sondern auch, dass die Gebäudefront entlang der Straße mindestens zu 40 Prozent Minimum sechs Meter hoch sein muss. Darum ging es bei der angestrebten Plan-Änderung zwar nicht, auf Nachfrage war jedoch in der Ausschuss-Sitzung nicht zu klären, ob das geplante Gebäude diese Bedingung erfüllt. So entschied das Gremium, zunächst einmal nicht zu entscheiden, obwohl von einer Aufhebung des Bauhöhenpassus, der vor allem unansehnlich flacher Discount-Markt-Bebauung entlang der Saarstraße entgegenwirken soll, nie die Rede war. Damit liegen nun die Rohre zwar an der richtigen Stelle, der Bauantrag aber dennoch zunächst auf Eis. Besonders ärgerlich an der vertagten Entscheidung dürfte aus Sicht des Bauherren sein, dass das geplante Gebäude zwar nur fünf Meter hoch werden soll (die hinderliche Vorschrift, fordert - wie Bauamtschef Heinz Reckinger inzwischen festgestellt hat - die sechs Meter Bauhöhe bezogen auf das Niveau der Straße ein), die Burger-King-Planung aber vorsieht, dass das Gebäude etwa einen Meter über Straßenniveau entstehen soll. Es entspricht also den Anfoderungen. Warum dies in der Ausschusssitzung nicht zu klären war, obwohl der mit dem Bebauungsplan beauftrage Planer mit in der Runde saß, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Es gibt aber leise Hoffnung für den Burger-King-Zeitplan. Nach der inzwischen erfolgten Klärung der Angelegenheit könnte der Stadtrat in seiner Sitzung in der kommenden Woche über die Angelegenheit entscheiden. Damit würde die Verzögerung des Projekts wenigstens auf zwei Wochen begrenzt und sich nicht bis zum nächsten Zusammentreffen des Ausschusses im Mitte Oktober hinziehen.

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