Der Rat muss doch nicht entscheiden

Darf ein Werksausschuss ohne Zustimmung des Verbandsgemeinderates beschließen, einen Normenkontrollantrag zu stellen? Anders als der Gemeinde- und Städtebund im Falle des Streits um den Oberweiser Sportplatz zunächst mitgeteilt hatte, lautet die Antwort: Ja, er darf.

Oberweis. (kah) Schon seit Jahren streiten sich die Ortsgemeinde Oberweis und die Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land um den Sportplatz des Prümtalortes. Vor kurzem ist die Auseinandersetzung in eine neue Runde gegangen: Die Verbandsgemeinde hat einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt, weil die Oberweiser ihren Bebauungsplan geändert haben: Die Ortsgemeinde hatte im Dezember 2008 entschieden, die Worte "vorübergehende Nutzung als Sportplatz" aus dem Bebauungsplan zu tilgen (der TV berichtete). Denn die Nutzung ist schon lange nicht mehr vorübergehend. Sie war es kurzzeitig, als die Gemeinde 1990 geplant hatte, ihren Sportplatz vom Campinggelände auf die andere Seite der Prüm zu verlagern. Ein Plan, der schon ein Jahr später scheiterte.

Dass die Nutzung nun nicht mehr nur vorübergehend sein soll, findet die Verbandsgemeinde gar nicht gut. Das sei ein Eingriff in die Eigentumsrechte der VG, sagt Fritz Brüders, Leiter der VG-Werke. Denn der Sportplatz gehört wie der Campingplatz und das Freibad seit 1975 der VG. Und noch existiert ein Beschluss des VG-Rates, den Sportplatz an den Campingplatzbetreiber zu verkaufen - auch, wenn das derzeit nicht geplant ist.

Also stellte die VG den Normenkontrollantrag, der ans Licht bringen soll, ob die Änderung des Oberweiser Bebauungsplans so rechtens ist. Den Beschluss hierzu hat der Werksausschuss gefasst. Der Gemeinde- und Städtebund hatte zunächst mitgeteilt, dass in einem solchen Fall jedoch auch der Verbandsgemeinderat entscheiden muss - eine Auskunft, auf die die Oberweiser große Hoffnung bauen. Denn sie hoffen, dass der neue Verbandsgemeinderat den Normenkontrollantrag zurückzieht.

Inzwischen hat sich jedoch herausgestellt, dass die Auskunft des Gemeinde- und Städtebunds zwar für sehr viele Verwaltungen zutreffend wäre, nicht jedoch für die VG Bitburg-Land. Klaus Schnarrbach, der als Beigeordneter den noch amtierenden Bürgermeister Jürgen Backes vertritt, betont, dass der Werksausschuss legitimiert sei, solche Anträge zu stellen. In der Hauptsatzung seien Aufgaben auf Ausschüsse, so auch auf den Werksausschuss, zur abschließenden Entscheidung übertragen worden. Der Verbandsgemeinderat muss also nicht mehr zustimmen.

Dennoch können die Oberweiser weiter hoffen, dass sich im ewigen Sportplatz-Streit noch eine gütliche Lösung findet. "In der Sache selbst sind Gespräche mit der Ortsgemeinde und den Verantwortlichen des Sportvereins zugesagt", sagt Schnarrbach. Sie sollen im Januar 2010 geführt werden, damit sich auch der neue VG-Bürgermeister Josef Junk (SPD) an ihnen beteiligen kann, der am 1. Januar seinen Dienst antritt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort