Der Rat muss nachsitzen
NIEDERSTEDEM. Das Hick-Hack um Anliegerbeiträge für den Bau der Weiherstraße scheint einem Ende entgegen zu gehen. Unterdessen gibt es Unstimmigkeiten über Neubaugebiete im Ort.
Noch sind die Anliegerbeiträge für den Ausbau der Weiherstraße in Niederstedem nicht berechnet und die Bescheide nicht verschickt. Doch es scheint, als obein Schlussstrich unter das Kapitel Straßenbau gezogen werden kann. Der Ortsgemeinderat Niederstedem hat in seiner jüngsten Sitzung seinen Widerstand gegen die Anordnung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung aufgegeben. Diese hatte den Rat ultimativ aufgefordert den Weg dafür freizumachen, dass Anliegerbeiträge erhoben werden können (der TV berichtete). Nun kann die Kreisverwaltung einen Bebauungsplan für den umstrittenen Bereich anfertigen lassen, den die Ortsgemeinde bezahlen muss. Nach zähem Ringen hatte der Ortsgemeinderat schon einmal beschlossen, bei Anliegern Erschließungsbeiträge für die Bauarbeiten an der Weiherstraße aus dem Jahr 1999 zu erheben. Das entsprach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier sowie der Auffassung der Behörden. Zuvor hatte die Ratsmehrheit darauf beharrt, die Straße über wiederkehrende Beiträge abzurechnen, an denen sich alle Einwohner beteiligen müssen.Planer lehnen Niederstedemer Pläne ab
Im April die erneute Wende: Die von der Kreisverwaltung geforderte Aufstellung eines Bebauungsplan lehnte der Gemeinderat ab. Die Kommunalaufsicht drohte deshalb an, von sich aus einen Bebauungsplan in die Wege zu leiten. Scheint die Angelegenheit mit den Anliegerbeiträgen auch ausgestanden zu sein, so gibt es wieder Unstimmigkeiten im Ortsgemeinderat. Dieses Mal sind Baugebiete Steine des Anstoßes. Gleich vier solcher Flächen hatten die Niederstedemer angemeldet, die in den derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bitburg-Land aufgenommen werden sollten. Das war der Kreisverwaltung dann doch zu viel. "Mit den geplanten vier Neuausweisungen und einer Gesamtgröße von 2,6 Hektar wird der Bedarf weit überschrieben", teilte die Behörde mit. Die Hälfte der Fläche sei für Niederstedem ausreichend. Im Lauf des Verfahrens einigte man sich darauf, eine Prioritätenliste zu erstellen, die angibt, welches Baugebiet zuerst angegangen werden soll. Der Rat einigte sich darauf, dass die Flächen "Auf der Zahl" und "Im obersten Brühl" oberste Priorität besitzen. Die Gebiete "Auf der Messenhöh" und "In der Messenhöh" landeten auf Platz zwei. Inzwischen ist diese Prioritätenfestlegung Schnee von gestern. In einer Arbeitssitzung - in der nachweislich keine Beschlüsse gefasst werden können - wurde beschlossen, den beiden Messenhöh-Flächen erste Priorität zu geben. Diese Entscheidung beschäftigte auch den VG-Rat Bitburg-Land in seiner jüngsten Sitzung, bei der es um den Flächennutzungsplan für die VG ging. Dabei machte das Planungsbüro noch einmal deutlich, dass die Flächen "Auf der Zahl" und "Im obersten Brühl" schon erschlossen sind. Die Ausweisung von Baugebieten Auf- und In der Messenhöh seien dagegen mit Problemen verbunden. Die Areale sind nicht erschlossen und teilweise nur einseitig bebaubar. Angesichts der Tatsache, dass es für den Prioritätenwechsel scheinbar keine hieb- und stichfeste Grundlage gibt, stimmte der VG-Rat dagegen. Falls der Ortsgemeinderat "willens und in der Lage ist" (Bürgermeister Jürgen Backes) und noch vor der Kommunalwahl eine Prioritätenliste aufstellt, wird die Verbandsgemeinde diesem Votum folgen. Bis Ende Juni hat das Niederstedemer Gremium Zeit für die Entscheidung.