Der Wind arbeitet ohne Genehmigung

HEILENBACH. Von den sieben neuen Windrädern in Heilenbach wurden auch die beiden letzen genehmigt – allerdings rechtswidrig. Ein Gutachten soll klären, ob die Anlagen möglicherweise wieder still gelegt werden müssen.

Oliver Schäfer ist Sachverständiger, kümmert sich um finanzmathematische Fragen und hat zugegebenermaßen mit Windkrafträdern so sein Problem. Zum einen, weil er in den meisten Fällen an deren Wirtschaftlichkeit zweifelt, zum anderen, weil er seit einigen Wochen selbst von seinem Haus auf mehrere hohe weiße Türme blicken kann. Wenn es dort windig ist, drehen sich die Rotoren. Allerdings ohne rechtskräftige Genehmigung, ist Schäfer sich sicher und hat es jetzt sogar schriftlich. Denn die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm hat zwei der insgesamt sieben Windräder, die in den vergangenen Monaten bei Heilenbach errichtet wurden, zwar genehmigt, doch dem Ehepaar Schäfer jetzt mitgeteilt, dass "die erteilte Genehmigung formell rechtswidrig" ist. Im November 2004 hatte die Behörde in einer Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass zu den fünf bereits genehmigten Anlagen die Erlaubnis für zwei weitere beantragt worden sei. Oliver und seine Ehefrau Monika Schäfer hatten dagegen fristgerecht und schriftlich Einwendung und Widerspruch eingereicht, weil der Mindestabstand zu angrenzenden Wohngebieten aus ihrer Sicht nicht eingehalten werde und außerdem eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung fehle. Das war am 18. Januar 2005. Acht Tage später endete die Frist, und knapp einen Monat später erhielten die Schäfers von der Kreisverwaltung ein Schreiben, in dem erklärt wird, dass der Einwand falsch zugeordnet und damit nicht richtig weiter geleitet worden sei. Die "fehlerhafte Behandlung" werde zwar bedauert, gleichzeitig lässt die Behörde aber wissen, dass der Einwand an der Entscheidung kaum was geändert hätte. "Absoluter Unsinn", sagt der Heilenbacher Sachverständige, der an die Rechtmäßigkeit der neuen Windräder ebenso wenig glaubt wie an die Begründung in dem Brief der Kreisverwaltung. Nicht zuletzt deshalb, weil Alfred Lichter aus dem benachbarten Ehlenz, der durch die Heilenbacher Windkraftanlagen unmittelbar betroffen ist, fast das gleiche Schreiben bekommen hat. Auch er hatte eine Beschwerde eingereicht, die aus Versehen falsch bearbeitet wurde. "Hier in Ehlenz ist das ganz schön brutal", sagt Lichter, "und wenn der Wind, wie jetzt, aus Nordosten kommt, ist es kaum auszuhalten." Von vorneherein habe ihn geärgert, dass mögliche Belastungen durch Lärm und Lichtschatten in Ehlenz nie berücksichtigt worden seien.Lärm sammelt sich wie in einem Trichter

Wie die beiden letzten zu unrecht genehmigten Windräder haben auch die fünf anderen davor die Betriebserlaubnis nur auf Grundlage von allgemein ermittelten Richtwerten erhalten. "Das sind Zielvorgaben", sagt Oliver Schäfer, "aber deshalb noch lange keine realitätsnahen Ereignisse." Zumal der Lärm durch jede weitere Anlage erhöht wird, verstärkt durch ungünstige Windverhältnisse, die angrenzende Autobahn und die topografische Lage. "Da wird der Lärm wie in einem Trichter gesammelt und über uns ausgeschüttet", sagt Schäfer. Wie laut und schattig es in Ehlenz und Heilenbach tatsächlich ist, soll das Gewerbeaufsichtsamt Trier herausfinden, dass über die Kreisverwaltung damit beauftragt wurde, ein Immissionsgutachten zu erstellen. "Eigentlich wollten wir schon längst gemessen haben", sagt Norbert Faber vom Gewerbeaufsichtsamt, doch an dem geplanten Tag seien die Windverhältnisse so schwach gewesen, "dass eine repräsentative Messung nicht möglich war". Durch zu hohe Werte könnten die genehmigten Räder in ihrer Funktion möglicherweise stark eingeschränkt werden. Die Kreisverwaltung möchte nach Aussage gegenüber dem TV auf jeden Fall erst einmal das Gutachten abwarten. Doch auch dort scheint der Fall klar, wie aus dem Brief hervor geht: "Sollten die im Genehmigungsbescheid festgesetzten Richtwerte nicht eingehalten werden, so sind weitergehende Maßnahmen bis hin zum Abschalten der Windenergieanlagen vorgesehen."

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