Die 61 355-Euro-Unterschrift

BITBURG. Ein langer Rechtsstreit ist mit einem Sieg für den Kreis Bitburg-Prüm (vorerst) beendet worden. Der Mannheimer Werbeverlag Gorzinski erhält vom Kreis kein Geld für Bilder, die der Kreis nicht hätte veröffentlichen dürfen. Juristische Schritte gegen den Bitburger Gewerbeverein in ähnlicher Sache schließt der Verlag nicht aus.

Der Buchungskatalog 1992 für die Eifel ist längst recycelt, die für das Druckwerk verantwortliche Touristik-Service-Eifel (TSE) ebenfalls längst abgewickelt und entsorgt. Das Kapitel TSE wohl endgültig schließen kann der Kreis aber erst in wenigen Tagen. Denn dann hat ein Urteil des Landgerichts Frankenthal erst Rechtskraft, das einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit zwischen dem Kreis Bitburg-Prüm und dem Mannheimer Werbeverlag Rudi Gorzinski zieht - wenn es nach den Wünschen der Verwaltung geht. Grund für die durch mehrere Instanzen ausgefochtene Auseinandersetzung waren Bilder von touristischen Betrieben. Die hatten von Mitarbeitern des Verlags gemachte Fotografien - unter anderem vom Eifelbräu in Bitburg - an die TSE weitergegeben, die wiederum die Ansichten zur Illustration des Buchungskatalogs verwendete. Dies rief den Werbeverlag Gorzinski auf den Plan, der Schadenersatz aufgrund der Verletzung des Urheberschutzgesetzes verlangte. Um weiteres Ungemach abzuwenden, unterschrieb der Kreis vier Jahre und dutzende Schriftsätze später eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Darin verpflichte sich die Kommune, keine Lichtbilder mehr von Rudi Gorzinski unerlaubt zu verwenden. Falls sich doch Gorzinski-Bilder in Kreis-Veröffentlichungen finden sollten, sollte für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von rund 5000 Euro gezahlt werden. Unterschrieben war die Erklärung vom 29. April 1996 mit den Worten i.A. R. Wirtz (im Auftrag Rainer Wirtz). Diese Unterschrift spielt im aktuellen Prozess eine wichtige Rolle. Inhalt des Rechtsstreits waren Vertragsstrafeansprüche in Höhe von 61 355 Euro plus Zinsen, die der Kreis an den Verlag zahlen sollte. Grund: Vom Kläger geltend gemachte Verstöße gegen die abgegebene Unterlassungsverpflichtungserklärung. Das Gericht wies die Klage aber aus formalem Grund ab, "weil die seinerzeit abgegebene Verpflichtungserklärung unwirksam gewesen sei, da sie nicht entsprechend den Vorschriften der Landkreisordnung abgegeben wurde", heißt es in einem Schreiben der Kreisverwaltung. Hinter dieser Formulierung steht ein Freispruch zweiter Klasse und die Meinung des Gerichts, dass die Erklärung nicht gilt, weil sie nicht von Landrat Roger Graef unterschrieben und besiegelt wurde, sondern "nur" von einem Amtsleiter. Zudem sei der Anspruch des Klägers erst zu spät geltend gemacht worden. Weiterer Rechtsstreit möglich

Volkmar Gorzinski beharrt weiter darauf, dass sich der Kreis nicht an die mit ihm getroffene Abmachung halte. Laut Gorzinski habe die Verwaltung schriftlich erklärt, dass Wirtz' Unterschrift ausreichend sei. "Ein kleiner Verlag hat wie Don Quichote vergebens gegen Windmühlen gekämpft", resümiert Gorzinski. Ob der Verlag weiter juristisch gegen den Kreis Bitburg-Prüm vorgeht, ließ er offen. "Vielleicht halten wir auch die andere Backe hin", sagt der Mannheimer. Ebenfalls offen lässt es Volkmar Gorzinski, ob er einen weiteren Prozess gegen den Gewerbeverein anstrengen wird. Den hatte der Werbeverlag ebenfalls auf Schadenersatz verklagt, weil in einem 1996 herausgegebenen Gastronomieführer ein vom Verlag gemachtes Bild erschienen war. Auch bei dieser Fotografie lag die Genehmigung zum Abdruck nicht vor. Auch bei diesem Bild wurde dem Verlag kein Honorar gezahlt. "Es ist noch nicht aller Tage Abend", gibt sich Volkmar Gorzinski geheimnisvoll.

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