Die Mauer des Anstoßes

KÖRPERICH. Seit Jahrzehnten kämpft Helmut Thielen aus Körperich darum, sein Grundstück vor dem Wasser des Gaybachs zu schützen. Weil er dabei wiederholt Beton ans Ufer und ins Wasser kippte, droht ihm eine Strafanzeige der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm.

1972 bezog Helmut Thielen ein Haus an der Straße Schneidemühle in Körperich. Als Thielen einen Bauantrag für eine Garage stellte, brachte die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm als Untere Wasserbehörde den Bau einer Stützmauer als Uferbefestigung ins Spiel. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Neuerburg präsentierte Thielen folgenden Vorschlag: "Falls Sie selbst eine Mauer errichten wollen, ist die VG bereit, sich an den Materialkosten mit einem Betrag bis zu 2500 bis 3000 Mark zu beteiligen." 1976 ließ Thielen in Eigenregie eine rund 30 Meter lange und etwa 2,80 Meter hohe Mauer bauen, sah aber nie Geld von der VG. Zum einen wurde die Vereinbarung nicht wie geplant notariell gesichert, zum anderen entwickelte sich ein komplizierter Rechtsstreit. "Die Behörden hätten mir sagen müssen, dass ich eine Genehmigung für den Mauerbau brauche", meint Thielen. Mitte der 80er Jahre sicherte Thielen die Mauer durch eine Betonsohle gegen Unterspülung. 1986 monierte die damalige Bezirksregierung die Behinderung des Wasserlaufs und die Vertiefung der Gewässersohle. "Die Beseitigung der Stützmauer und der zweiten Garage (...) wäre zwar das erstrebenswerte Ziel (...), wird aber wegen außerordentlicher Härte gegen den Ausbauer nicht weiter betrieben", schrieb die Behörde."Außerordentliche Härte gegen den Ausbauer"

Im Laufe der Jahre rückte der Bachlauf immer näher ans Haus. Im Juli 2003 erneuerte und erhöhte Thielen die Betonsohle, was die Kreisverwaltung wieder auf den Plan rief. Sie ordnete an, den Beton im Gewässer weitgehend und am Hang völlig zu entfernen sowie den Hang zu sichern. Begründung in bestem Amtsdeutsch: "Eine angepasste, dauerhafte und gewässerverträgliche Maßnahme konnte durch die vorgenommenen Maßnahmen in keinster Weise erreicht werden." Im Widerspruch gegen die Anordnung argumentiert Rechtsanwalt Jürgen Hein, Helmut Thielen habe nach jahrzehntelanger Duldung und Untätigkeit der Behörden lediglich die ursprüngliche Maßnahme erneuert. Auch der Hang sei damals bereits betoniert gewesen. Der Zustand vor 1986 könne ohnehin nicht wieder hergestellt werden, da der Bach einen anderen Verlauf und Umfang gehabt habe. Es liege keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion des Gewässers und der Umgebung vor. Hein macht einen "überwirkenden Bestandsschutz" geltend, denn ohne die Betonsohle würden die Mauer sowie in der Folge die Garage und das Haus unterspült und beschädigt. Die Kosten für die geforderten Änderungen schätzt die Verwaltung auf 10 000 Euro. "Das würde wesentlich mehr kosten, weil das Ufer auf 25 Metern mit Steinen befestigt und mit Erde aufgefüllt werden muss", betont Thielen. "Diese Fläche liegt aber gar nicht auf meinem Grundstück." Thielen wäre zu folgendem Kompromiss bereit: Er entfernt den Beton, wenn die VG das Ufer auf ihre Kosten befestigt und für die Unterhaltung dieser Anlage aufkommt. Ortsbürgermeister Willi Leisen war bei vielen Behördenterminen zu dem Fall dabei. Er sagt: "Die VG ist für das Gewässer dritter Ordnung zuständig und hat oft zugesagt, etwas zum Schutz des Grundstücks zu unternehmen. Es ist aber nie etwas passiert." Die Kreisverwaltung sieht den Fall dagegen anders: "Herr Thielen muss die widerrechtliche nachteilige Veränderung des Baulaufs beseitigen", sagt Pressesprecher Rudolf Müller. "Schon für den Garagenbau fehlte eine Genehmigung. Wegen des Umweltdelikts mit dem Beton werden wir Strafanzeige stellen. Das ist kein Kavaliersdelikt." Weist der Kreisrechtsausschuss Thielens Widerspruch zurück, droht der Gang vors Verwaltungsgericht Trier.

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