Die Rechtslage geklärt, der Rest ungewiss

Seit Montag ist bekannt, wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Rechtsstreit um die Finanzierung der Kyllburger Tourist-Information entschieden hat: So wie die Dinge derzeit stehen, sind alleine die Ortsgemeinden für die Tourismusförderung verantwortlich.

Kyllburg. Die Kyllburger Tourist-Information ist geschlossen, und sie bleibt es wohl auch nach dem lang erwarteten Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz noch eine ganze Weile. Denn das Urteil besagt Folgendes: Die Verbandsgemeinde Kyllburg hat die Aufgabe der Fremdenverkehrsförderung niemals wirksam von ihren Ortsgemeinden übernommen. Damit ist gleichzeitig auch die geplante Sonderumlage vom Tisch.

Die klagenden Ortsgemeinden haben den Rechtsstreit damit ebenso gewonnen wie eine große Verantwortung. Denn nach diesem Urteil ist die Tourismusförderung - und auch ihre Finanzierung - derzeit allein Aufgabe der Ortsgemeinden.

Die Begründung dieses Urteils führt in die Tiefen der Gemeindeordnung. Laut Richter Manfred Stamm fordert diese nämlich nicht nur, dass mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden, in der mehr als die Hälfte der Einwohner der Verbandsgemeinde leben, einer Aufgabenübertragung zustimmen muss, sondern auch, dass dies im dringenden öffentlichen Interesse sein muss. "Aber das ist in der Verbandsgemeinde Kyllburg nicht der Fall", sagt Stamm. Ein solches Interesse liege nämlich nur vor, wenn Ortsgemeinden ihrer Verantwortung - hier auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs - nicht gerecht würden, es aber dem weit überwiegenden Teil der Ortsgemeinden einen nennenswerten Vorteil bringen würde, wenn die Verbandsgemeinde diese Aufgabe für sie übernähme. Dies ist eine Definition, die die Entscheidung des OVG zu einem Grundsatzurteil macht, das auch für viele andere Verwaltungen maßgeblich werden dürfte.

In der Kyllburger Waldeifel sind laut OVG aber nur in elf und damit nicht im weit überwiegenden Teil der 21 Ortsgemeinden Sehenswürdigkeiten oder Betriebe vorhanden, die Touristen anziehen. Die übrigen zehn hätten von der Fremdenverkehrsförderung keinen nennenswerten Vorteil. Kurz: keine Aufgabenübernahme, keine Sonderumlage.

Soweit das Urteil. Wie es nun weitergehen wird, ist mit einer Ausnahme ungewiss: Die Tourist-Information bleibt geschlossen. "Wir dürfen sie gar nicht betreiben", sagt Bürgermeister Bernd Spindler - all dies sei ein Debakel. Nun müssten sich alle Beteiligten so schnell wie möglich zusammensetzen und nach einer neuen Lösung suchen. Zweckverband, GmbH oder doch wieder die Verbandsgemeinde? Wie immer die Lösung aussehen mag - bis es soweit ist, liegt die Tourismusförderung in der Kyllburger Waldeifel allein in der Hand von Ehrenamtlichen.

Meinung

Ins eigene Fleisch geschnitten

Die klagenden Ortsgemeinden Kyllburg, Gransdorf und Zendscheid haben den Rechtsstreit um die Finanzierung der Kyllburger Tourist-Information gewonnen - und doch wieder nicht. Denn nun stehen sie ganz alleine da. Erstaunlich, dass gerade sie geklagt haben. Denn sie haben im Gegensatz zu vielen anderen immerhin ein Interesse an der Tourismusförderung. Eine Aufgabe, für die sie und die anderen acht Fremdenverkehrsgemeinden jetzt nicht nur alleine verantwortlich sind, sondern die sie nun auch noch bezahlen müssen, ohne mit Unterstützung rechnen zu können. Und auch, wenn dies für sie schwierig werden dürfte: Es muss schnell eine Lösung her. k.hammermann@volksfreund.de

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