"Die Verwaltung hat auf Zeit gespielt"

DACKSCHEID. Der Kreis Bitburg-Prüm muss nach einem Gerichtsurteil dafür sorgen, dass von der Kreisstraße 124 kein Wasser auf das Grundstück von Regina und Michael Loscheider aus Dackscheid fließt.

Seit mehr als zehn Jahren kämpft das Ehepaar Loscheider dafür, dass ein Missstand endlich behoben wird. Seit dieser Zeit funktioniert offenbar eine alte Rohrleitung nicht mehr richtig, die Wasser aus dem Straßengraben der K 124 auf ihre Wiese am Ortsausgang von Dackscheid führte. Deshalb suchte sich das Wasser andere Wege. Die Folge: Etwa ein Drittel der Grundstücksfläche (insgesamt etwa 1,5 Hektar) versumpfte, was später Pachtverluste für den Eigentümer bedeutete.Umweg über das Nachbargrundstück

Hinweise und Beschwerden bei der damals zuständigen Straßenmeisterei Prüm liefen ins Leere. Ab 2002 schien neue Dynamik in die Angelegenheit zu kommen. Ortstermine und Briefwechsel führten zum Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Grundstücksbesitzern. Der Plan: Das Wasser sollte durch einen offenen, eingezäunten Graben über das Grundstück abgeleitet werden. Michael Loscheider war jedoch nicht damit einverstanden, die abgetrennten Flächen dem Kreis als Eigentum zu überlassen im Tausch mit Ersatzflächen aus der Flurbereinigung: "Dann wäre unsere Parzelle durchschnitten gewesen." Weil sich die Parteien in mehreren Punkten nicht einig wurden, reichte Regina Loscheider Klage gegen den Landkreis auf Schadensersatz und Unterlassung ein. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr bekam die Prozessvollmacht vom Kreis. Im Oktober 2004 verurteilte das Verwaltungsgericht Trier den Kreis dazu, die Einleitung von Wasser auf das Grundstück zu unterlassen. Da dem Kreis kein entsprechendes Zwangsrecht erteilt worden sei, müsse die Klägerin diese Art der Entwässerung keineswegs dulden, schrieb das Gericht. Daraufhin beantragte der Kreis die Zulassung einer Berufung, weil die Einleitung bereits längere Zeit geduldet werde und nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden könne. Das Oberverwaltungsgericht ließ diese Argumente nicht gelten und lehnte die Berufung ab. Doch auch mit dem nun rechtskräftigen Richterspruch war die Angelegenheit keineswegs ausgestanden. "Die stören sich offensichtlich nicht an einem Urteil", stellt Michael Loscheider fest. "Es ist schon traurig, dass wir auch noch Vollstreckung beantragen mussten." Zwar versuchte der Kreis, den Durchlass unter der Straße zu schließen. Doch die Arbeiten hatten nicht den erwünschten Effekt, wie Loscheider mit Fotos nachwies. Das Verwaltungsgericht Trier drohte ein Zwangsgeld von 4000 Euro an für den Fall, dass der Kreis bis zum 10. August 2005 keine wirksame Abhilfe schaffe. Da eine Leitung über einen Teil des Wiesengrundstücks wegen einer Quelle und geschützter Biotope nicht erlaubt ist, musste der Kreis die Leitung teilweise über ein Nachbargrundstück führen. Sie mündet schließlich in einem Bach. Für den Bau und die Unterhaltung der Leitung muss der Kreis aufkommen. Zahlen muss der Kreis außerdem alle Gerichts- und Anwaltskosten sowie eine Entschädigung an die Loscheiders. "Das lange Hin und Her wäre gar nicht nötig gewesen. Das hat nur Steuergeld gekostet", kritisiert Michael Loscheider. Der Kreis habe auf Zeit gespielt, um über die Flurbereinigung an das Land zu kommen. Ob die im November abgeschlossene Baumaßnahme tatsächlich erfolgreich sei, müsse sich nach starken Regenfällen erst noch zeigen: "Ich gehe aber davon aus, dass die Sache damit erledigt ist." Laut Rudolf Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung, habe es anfangs nach einer gütlichen Einigung ausgesehen. Dann sei ein Rechtsstreit gefolgt: "Das Urteil haben wir akzeptiert und entsprechend umgesetzt."

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