Die letzte Ruhestätte wird teurer: Stadtrat Speicher beschließt Gebührenänderung für neue Gräber

Speicher · Eine Grabstelle hat in Speicher künftig keinen Einheitspreis mehr: Nach der jüngsten Änderung der Friedhofsgebührenordnung macht es jetzt einen Unterschied, auf welchem Untergrund das Grab ausgehoben wird. Ist der Boden zu steinig, werden bis zu 500 Euro fällig.

Speicher. Mindestens 90 Zentimeter tief muss sich der Bagger in die Erde bohren, um ein neues Grab für die Erdbestattung anzulegen. So sieht es die Speicherer Friedhofssatzung vor. Das ist nicht immer ein leichtes Unterfangen, je nachdem auf welchen Untergrund die Baggerschaufel trifft. Besonders heikel ist offenbar ein felsiger Boden. "Grabaushub ist ein diffiziles Thema", sagt auch Edmund Weimann, Leiter des zuständigen Fachbereiches.

Die Firma, die in Speicher alle Aushubarbeiten übernimmt, hat in der Vergangenheit immer wieder höhere Beträge in Rechnung gestellt, 70 Euro und mehr waren je nach Bodenbeschaffenheit zusätzlich fällig.
Für den Stadtrat war das in seiner jüngsten Sitzung Anlass, eine Gebührenerhöhung zu beschließen. Statt wie bisher 350 Euro pro Grab kostet der Aushub jetzt mindestens 400 Euro, bei felsigem Untergrund sind es sogar 500 Euro. "Ich versuche, alle Eventualitäten abzufangen", erklärt Weimann die Staffelung.
Insbesondere die SPD-Fraktion im Stadtrat kritisiert aber die fehlende Transparenz im neuen Gebührensystem und fordert eine Dokumentationspflicht. "Die Angehörigen haben ein Recht darauf, zu erfahren, warum sie unter Umständen 500 Euro zahlen müssen", sagt Ratsmitglied Oswald Krummeich.
Günter Bläsius, SPD-Fraktionssprecher, wird noch deutlicher: "Ich wohne seit 1939 in Speicher und weiß, dass es Fels nur in der Straße Am Flockenberg gibt. Die Leute werden Sie auslachen."

Für Manfred Rodens, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Speicher und ebenfalls Ratsmitglied, ist das allerdings kein Argument gegen die Gebührenerhöhung, die Satzung gelte schließlich nicht nur für den Friedhof in der Stadt selbst, sondern auch für sämtliche Ortsteile. Außerdem sehe er die Gefahr der Willkür nicht gegeben. "Die Firma kann es sich gar nicht erlauben, willkürliche Beträge in Rechnung zu stellen."
Dennoch hatte auch der Hauptausschuss der Stadt dem Stadtrat schon nahegelegt, mit der neuen Gebührenordnung auch eine Dokumentationspflicht zu verabschieden. Dem kam der Rat zumindest teilweise nach. In schwierigen Fällen, wenn also der Unternehmer tatsächlich Mehrkosten in Rechnung stellen will, muss die Stadtverwaltung deren Notwendigkeit nachweisen. Denn Verhandlungsspielraum hat der Unternehmer durchaus, er ist der Einzige im Umkreis, der den Grabaushub durchführen kann. "Die Situation ist unbefriedigend", gibt Weimann zu, "aber ich weiß nicht, wo ich einen anderen Dienstleister herbekommen soll." Der Stadtrat sprach sich mit lediglich einer Nein-Stimme für die Gebühren-Änderung aus.
Sie gilt nach Auskunft der Stadt ab dem Tage nach der Bekanntmachung in der Wochenzeitung des Rathauses.Extra

Für den Ausbau des Merscheiderweges müssen die Anwohner 35 Prozent der Baukosten tragen. Ein Teil des Beitrages soll aber schon vor der Fertigstellung erhoben werden. Auf Antrag der SPD-Fraktion soll es möglich sein, diesen Beitrag in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate wird mit Baubeginn fällig, die zweite zum Ende des zweiten von drei Bauabschnitten. Zunächst muss allerdings geprüft werden, ob die Beitragssatzung eine solche Staffelung erlaubt. Außerdem sprach sich der Stadtrat dafür aus, für die brachliegenden Flächen der ehemaligen Plewa-Werke an der Kapellenstraße und am Mühlenberg sowie für das ehemalige Edeka-Gelände in der Bahnhofstraße eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Sie soll nun zeigen, was auf den Flächen entstehen könnte. Das Land fördert die Studie mit 125 000 Euro und trägt damit 87 Prozent der Kosten. lbe

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