"Doof und schizophren"

400 Euro muss ein 47-Jähriger aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm zahlen, weil er als Zeuge bei einem Scheidungsprozess die Ex-Frau beleidigt hat.

Bitburg. (ch) "Doof", "schizophren" und "die gehört in die Klapse" - so hat der Angeklagte eine Frau aus dem Altkreis Bitburg beleidigt. Anlass war eine Verhandlung vor dem Scheidungsrichter, bei der der jetzige Angeklagte als Zeuge auftrat. Der Angeklagte bestritt vor Gericht, die Äußerungen so getroffen zu haben. Er sei bei seiner Aussage von der Frau gestört worden und aufgebracht gewesen.

Der damalige Scheidungsrichter konnte sich nicht genau erinnern, welche Aussagen damals gemacht wurden. Weil sie nichts zur Beweisführung beitrugen, seien sie nicht ins Protokoll der Sitzung aufgenommen worden. Die als Nebenkläger auftretende Ex-Frau und ihr Anwalt hingegen bestätigten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Nach der Beweisaufnahme kam der Vorsitzende Richter Stefan Rählmann zu der Auffassung, dass die Aussagen des Angeklagten beleidigenden Charakter hatten, in welchem Zusammenhang sie auch immer gefallen sind. Daher einigten sich Richter, Staatsanwalt und der Angeklagte, das Verfahren gegen die Zahlung von 400 Euro an eine soziale Einrichtung einzustellen.

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