Drogenkönig hinter Gittern

GEROLSTEIN/WITTLICH.Wegen Drogenhandels ist der 24-jährige Eugen P. aus Gerolstein am Amtsgericht Wittlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er galt als Kopf der Gerolsteiner Rauschgiftszene.

Das Wittlicher Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Josef Thul bekam es mit einem alten Bekannten zu tun. Der mehrfach vorbestrafte Eugen P. stammt aus Russland und lebt seit 1994 in Deutschland. Hauptschule und Berufsgrundschuljahr verließ er jeweils ohne Abschluss. "Dann waren Drogen im Spiel", bekannte der Angeklagte vor Gericht. 1999 ging es noch mit zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung ab. 2000 lautete das Urteil: drei Jahre Haft. P. verbüßte einen Teil der Strafe und absolvierte eine neunmonatige Therapie. Doch statt - wie dringend empfohlen - in eine betreute Wohnung zu ziehen und sich um eine Arbeitsstelle zu kümmern, kehrte er ins alte Umfeld zurück und wurde rückfällig. Daher wurde die Reststrafe von einem Jahr nicht zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 2003 ging es zurück hinter Gitter. Zwischenzeitlich folgte eine erneute Verurteilung wegen verschiedener kleinerer Delikte zu zehn Monaten Haft.Weiterverkauf am Gerolsteiner Bahnhof

Doch es kam noch dicker: Bei der Verhandlung in Wittlich ging es um Einbruch, versuchten Betrug und dauerhaften Drogenhandel. Im Juni 2003 hatte P. mit einem Komplizen ein Handy, Bargeld und eine EC-Karte aus einem Auto in Gerolstein gestohlen. Der Versuch, am Automaten Geld vom Konto des Bestohlenen abzuheben, scheiterte. Von Mitte 2002 bis Mitte 2003 fuhr P. regelmäßig ins niederländische Maastricht, um dort Heroin zu kaufen und über die Grenze zu schmuggeln. Mit dem "gewerbsmäßigen" Weiterverkauf unter anderem am Gerolsteiner Bahnhof finanzierte er die eigene Heroinsucht und seinen Lebensunterhalt. Verteidiger Christoph Rühlmann räumte im Namen seines Mandanten alle Taten bis auf eine bestimmte Beschaffungsfahrt ein. Eine für das Strafmaß entscheidende Frage war, ob es sich jeweils um "eine nicht geringe Menge" Betäubungsmittel handelte. Maßgeblich ist der Anteil reinen Heroins an den jeweiligen Zehn- bis 15-Gramm-Lieferungen. Dazu gibt es jedoch keine Gutachten. Das Gericht ging schließlich von acht Fällen von Drogenschmuggel und -handel mit nicht geringer Menge aus. Der Angeklagte stimmte zu. Nach diesem Geständnis durften die zehn erschienenen Zeugen unverrichteter Dinge das Gericht verlassen. Staatsanwalt Stefan Ehses sprach von einem "Großdealer" und forderte unter Einbeziehung voriger Einzelstrafen eine Gesamtstrafe von drei Jahren und drei Monaten. "So wie Gerolstein keine Großstadt ist, so ist mein Mandant kein Großdealer", beschwichtigte der Verteidiger und verwies auf das konstruktive Prozessverhalten. P. trat ruhig und zurückhaltend auf. Bei der Begründung des Urteils von drei Jahren Freiheitsstrafe verwies der Richter einerseits auf das Geständnis, andererseits auf den Rückfall nach der Therapie: "Es wird lange dauern, bis der Angeklagte wieder die Chance einer Therapie bekommt." Eugen P. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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