Weil sie einen Bekannten um mindestens 250 000 Euro betrogen haben sollen, mussten sich am Montag zwei Männer vor dem Amtsgericht Bitburg verantworten. Es war bereits der zweite Verhandlungstag, doch auch der konnte aufgrund der widersprüchlichen Aussagen nicht mit einem Urteil abgeschlossen werden.
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Bitburg. (uhe) Er habe noch 15 Jahre bis zu seiner Pensionierung, sagte der Vorsitzende Richter Udo May, doch er habe mittlerweile auch die Befürchtung, dass diese Zeit unter Umständen für die Zeugenbefragung nicht ausreichen könnte. Denn diese verläuft extrem zähflüssig. Es ist der zweite Verhandlungstag eines Verfahrens, in dem zwei Männer wegen Betrugsverdachts auf der Anklagebank sitzen. So sollen sie mit einer angeblichen Produktion von Kupferbrunnen in Rumänien und dem vorgegaukelten lukrativen Verkauf dieser Brunnen an ein großes Gartencenter in Österreich einen Bekannten geködert und ihn als Investor und "stillen Teilhaber" des Geschäfts um mindestens 250 000 Euro betrogen haben.
Der Geschädigte selbst musste sich in dieser Angelegenheit bereits vor einigen Monaten vor dem Gericht verantworten und wurde dabei zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Denn dieser hatte sich einen Großteil des Geldes von seiner Schwester und dessen Mann geliehen, dabei ebenfalls großzügige Renditen und Verzinsungen versprochen und wurde, nachdem die Rückzahlung ausblieb, von Schwester und Schwager wegen Betrugs angezeigt. Alle drei sowie der erwachsene Sohn des Ehepaars sollen nun, nachdem die Beschuldigten bereits am ersten Verhandlungstag zu Wort gekommen sind (der TV berichtete), ihre Version der Geschichte erzählen.
Das Problem dabei ist jedoch, dass es von den zahlreichen Geldübergaben zur Finanzierung des Kupferbrunnengeschäfts unzählige Versionen gibt. Zudem wurden diese mutmaßlichen Geldgeschäfte vor allem in den Jahren 2004 bis 2006 getätigt, so dass aus der Befragung der mit großen Erinnerungslücken behafteten Zeugen ein mühsames und langwieriges Stochern im Nebel wird.
Und eine, die in diesem Nebel nach einigen Stunden als erstes die Orientierung zu verlieren schien, war die Anwältin eines der Angeklagten, die dem Richter mehrfach ins Wort fiel. "Ich bin eigentlich überfordert", sagte sie, worauf der Richter ihr einen Jobwechsel empfahl ("Dann machen sie doch etwas anderes!") und sich dann selbst die Frage stellte, warum er "ständig mit Leuten zu tun habe, die sich überfordert fühlen".
Es folgte eine kurze Unterbrechung, ein Gespräch zwischen Richter und Anwältin, bevor die Verhandlung fortgesetzt wurde.
Quälend und mühsam zog sich die Zeugenbefragung über den ganzen Tag. Der Richter, die Staatsanwältin und die Verteidiger versuchten zu klären, wer, wann, wo, bei welcher Geldübergabe beteiligt war, was es mit den nicht mehr vorhandenen Schuldscheinen, Quittungen und Verträgen auf sich hat und woher das ganze Geld kam. Die Antworten, die sie erhielten, lauteten "Muss ich Ihnen das alles erzählen?", "Das kann man so sagen", "Mehr oder weniger" oder aber "Das spielt doch keine Rolle, warum fragen Sie?"
Nach mehr als acht Stunden Verhandlung plädierte die Staatsanwältin schließlich für eine weitere Verschiebung der Verhandlung. "Ich bin k.o.", sagte sie, und sprach damit auch den Anwälten aus der Seele, auch wenn diese sich gewünscht hätten, das Verfahren doch noch an diesem Tag beenden zu können.
Der einzige, der offensichtlich munter weiter machen konnte, war Richter Udo May. "Ich fühl' mich geistig fit und noch nicht gefordert", sagte er, stimmte aber letztlich einer Vertagung des Verfahrens zu. Die Verhandlung wurde auf den 21. September verschoben.
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