Echternacher sind am Zug

ECHTERNACH. Die Auseinandersetzung zwischen der Firma "Laubach & fils" und der Echternacher Gemeinde geht in eine neue Runde. Nachdem beide Parteien sich gegenseitig vor Gericht verklagen, gibt die Landesplanungskommission des Innenministeriums der Gemeinde Recht.

Die Firma "Laubach & fils" betreibt seit 1967 eine Brechanlage zum Zerkleinern - sprich Recyclen - von Bauschutt am Standort Alferweiher in Echternach und will ihren Betrieb dort erweitern. Das missfällt aber dem Gemeinderat (der TV berichtete). Er verweigert der Firma die nötigen Baugenehmigungen. Einer der Gründe ist, dass das Unternehmen sich in einer Grünzone befindet. Fakt ist, dass der Standort sich in einer "Zone verte", gleich neben dem Camping-Gelände befindet und dass sich bereits im Jahr 2000 viele Anrainer sowie auch der Schöffen- und Gemeinderat einstimmig gegen die Umklassierung des Geländes in eine Gewerbezone ausgesprochen hatten. Fakt ist aber auch, dass die Firma Laubach die nötigen Genehmigungen vom Umweltministerium noch unter der früheren CSV-DP-Regierung erhalten hat und nun lediglich die Baugenehmigung der Gemeinde fehlt. Seit Jahren prozessieren beide Parteien vor dem Verwaltungsgericht gegeneinander, und die Gemeinde hat schon zwei Mal Prozesse, die sie gegen die bereits ausgestellten staatlichen Genehmigungen angestrengt hatte, verloren. Nun geht der Kampf in eine neue Runde. Denn die Landesplanungskommission des Innen- und Landesplanungsministeriums hat sich erneut sehr skeptisch über den Antrag der Firma Laubach auf Änderung der Grünzone in eine Gewerbezoneg geäußert. Die Kommission war bereits früher zum Schluss gekommen, dass die Ausbeutung eines Steinbruchs einer speziellen Gesetzgebung bedarf. Es genüge nicht, die Grünzone in eine Gewerbezone umzuklassieren. Und so hatte die Kommission die Firma aufgefordert, detaillierte Angaben über ihre Planungen nachzureichen. Das tat sie auch: Aus den Unterelagen ging hervor, dass "Laubach & fils" ihre Betriebsflächen nun in eine Industriezone umklassiert haben will und folgende Arbeiten dort zugelassen werden sollen: Aufbereitung von Abfällen oder Wertstoffen per Brecher- und Siebanlage; Lagerung von Abfällen, Wertstoffen und Baumaterialien; Betriebsinstallationen wie Büro, Waage, Instandhaltungsatelier, Abstellhalle, Radlader, Transformator. Nun kommt die Kommission zum Schluss, dass eine Umklassierung des alten Steinbruchs kaum zu bewerkstelligen ist. Zudem führe die Zufahrt zum Standort quer durch ein Wohnviertel, was die Lebensqualität beträchtlich senken würde, sobald dort mit Lastwagen Material hin- und hertransportiert würde. Auch weist die Kommission darauf hin, dass in der Nachbargemeinde Mompach ein ähnlicher Standort vorhanden ist. Daher empfiehlt die Kommission der Gemeinde, keine Genehmigung zu erteilen. Nun ist die Gemeinde erneut am Zug. j Der Autor des Textes, Pascal Hansen, ist Redakteur beim Luxemburger Tageblatt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort