Ein Container und sonst nichts

Ob die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Atombatterie- Behälters bei Sefferweich seitens der Kreisverwaltung zurecht abgewiesen wurde, damit hat sich das Verwaltungsgericht Trier auseinandergesetzt. Eine Entscheidung gibt es noch nicht, dafür aber etwas mehr Klarheit in der Sache selbst, für die eine Bauvoranfrage unter Umständen gar nicht notwendig gewesen wäre.

 Der Windkraftbetreiber Jörg Temme möchte in unmittelbarer Nähe der Windräder bei Sefferweich einen Atombatterie-Behälter unter der Erde installieren, der einem mehrjährigen Belastungstest unterzogen werden soll. TV-Foto: Uwe Hentschel

Der Windkraftbetreiber Jörg Temme möchte in unmittelbarer Nähe der Windräder bei Sefferweich einen Atombatterie-Behälter unter der Erde installieren, der einem mehrjährigen Belastungstest unterzogen werden soll. TV-Foto: Uwe Hentschel

Trier/Sefferweich. "Eines haben Sie bereits bewirkt", sagt der Vorsitzende Richter Reinhard Dierkes und richtet sich dabei mit einem leichten Grinsen an den Kläger: "Wenn ich in den Nachrichten höre, in Karlsruhe fällt der Strom aus, dann denke ich sofort an Herrn Temme." Nun ist Jörg Temme jedoch nicht derjenige, der Stromausfälle provoziert, sondern er dokumentiert sie, um damit seine These zu untermauern: "Netz-Instabilität ist mittlerweile zum Standard geworden."Behälter liegt unter der relevanten Größe

Aus diesem Grund beschäftigt sich der Trierer Unternehmer und Windparkbetreiber schon seit Jahren mit Alternativen - und mit dieser Suche auch die genehmigungspflichtigen Behörden, wie beispielsweise die Eifelkreisverwaltung Bitburg-Prüm. Hier hatte Temme im Mai 2007 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Behälters für die spätere Aufnahme einer Atombatterie gestellt. Der Kreis hatte abgelehnt, Temme dagegen Klage eingereicht, weshalb nun beide Parteien vor Gericht sind - und das womöglich unnötiger Weise.Denn nach Auffassung des Gerichts wäre eine Bauvoranfrage für dieses sogenannte "Containment" unter Umständen nicht nötig gewesen, da der Behälter aufgrund seiner Größe (3 mal 3 mal 2,50 Meter) unter der für die Genehmigung relevanten 50-Kubikmeter-Grenze liege und zudem unter der Erde vergraben sei. Das gilt allerdings nur für den Container."Ich habe nicht vor, diesen Behälter mit einer Atombatterie zu bestücken", erklärt Temme im Rahmen eines Fachvortrags, der mit der weltweiten Energiekrise beginnt und nach fast eineinhalb Stunden mit kosmischer und natürlicher Zerfallstrahlung in Sefferweich unter der Erde endet. Hier, zwischen zwei Windrädern, soll der Behälter so weit vergraben werden, dass nachher nur noch die Kuppel oben herausragt, die wiederum auch mit Erde bedeckt werden soll. Laut Antrag soll der Behälter über einen Zeitraum von drei Jahren auf Dichtigkeit und Belastbarkeit geprüft werden (siehe Hintergrund). Inhalt des Containers sollen lediglich Messgeräte sein, die alles aufzeichnen."Wenn man diesen Vortrag mit den Antragsunterlagen vergleicht, kratzt man sich am Kopf", sagt Stephan Schmitz-Wenzel, Hausjurist der Kreisverwaltung. Schließlich stehe in der Voranfrage "Bau eines Containments zur späteren Aufnahme einer Atomanlage". Überhaupt seien die Antragsunterlagen zum Teil völlig unkonkret und ohne Zusammenhang, kritisiert er."Ein gewisses Maß an Konkretisierung" fordert auch der Richter, stellt jedoch die Ernsthaftigkeit des von Temme detailliert beschriebenen Vorhabens nur aufgrund der bemängelten Antragsunterlagen nicht in Frage. Inwieweit die Ablehnung des Bauvorbescheids rechtmäßig oder überhaupt von Bedeutung ist, darüber wird das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden. Hintergrund Warum ausgerechnet Sefferweich? Weltweit wird bereits an der Entwicklung und Produktion kleiner Atomkraftwerke gearbeitet, um damit größere Gebäude-Einheiten völlig autonom, kostengünstig und wartungsfrei mit Energie zu versorgen. Um eine Gefahr für die Umwelt auszuschließen, müssen die Batterien so geschützt sein, dass sie Umwelteinflüssen wie Erdbeben, aber auch Terroranschlägen standhalten. Und spätestens seit den Anschlägen des 11. September 2001 müsse hier auch eine Bedrohung aus der Luft mit in Betracht gezogen werden, sagt Jörg Temme, und deshalb seien Windparks als Standorte für die zukünftigen Mini-Atomkraftwerke insofern interessant, da die Windräder im Fall eines Luftangriffs als "Flugzeugfänger" dienen könnten. Allerdings gehe es Temme nicht darum, eine terroristische Bedrohung zu simulieren. Zumindest nicht in Sefferweich. Vielmehr müsse die Eigenschwingung der großen Windräder, die sich über die Erde übertrage, bei der Belastbarkeitsprüfung der Batterie-Behälter mit berücksichtigt werden. (uhe)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort