Ein Fall für die Finanzaufsicht

Im Rechtsstreit der Bitburger Hoffmann Nutzfahrzeuge GmbH gegen die Raiffeisenbank östliche Südeifel Dudeldorf hat das Gericht einen Teil der Klagen abgewiesen. Außerdem soll ein Sachverständigengutachten klären, ob bankintern gegen Vorschriften und zum Nachteil Hoffmanns gewirtschaftet wurde.

Bitburg/Dudeldorf/Trier. (uhe) Zwei der insgesamt sieben Klagen, in denen die einst auf dem Bitburger Flugplatz angesiedelte Hoffmann Nutzfahrzeug GmbH der Raiffeisenbank östliche Südeifel in Dudeldorf (Raiba) vorwirft, das Unternehmen vorsätzlich zerschlagen zu haben, hat das Landgericht Trier zurückgewiesen. Bei diesen beiden Anträgen ging es zum einen um ein Verkehrswertgutachten des damaligen Hoffmann-Geländes, das 1996 von der Raiba in Auftrag gegeben worden war, und das Gelände, für das Hoffmann 1995 umgerechnet rund 1,5 Millionen Euro bezahlte hatte, auf knapp 4,6 Millionen Euro bewertete. Den daraus resultierende Vorwurf der Klägerseite, das Grundstück sei zu hoch und damit falsch bewertet worden, um Hoffmann "zu einer Ausweitung der Kreditaufnahme und der Haftungsübernahme zu bewegen", sieht das Gericht als unbegründet. "Die Kammer vermag sich auch keine ausreichende Überzeugung davon zu verschaffen, dass die Beklagten eine eventuelle Fehlerhaftigkeit erkannt haben oder erkennen konnten", heißt es in der Urteilsbegründung weiter.Finanzaufsicht soll Vorwürfe klären

Und auch der von der Partei Hoffmann erhobene Anspruch auf Herausgabe der Geschäftsunterlagen zu den Buchungsvorgängen aus dem Zeitraum 1990 bis 1994 (der TV berichtete) sei unbegründet. Das Gericht sei davon überzeugt, dass eine Auskunftserteilung nicht mehr möglich sei, da die dazu notwendigen Unterlagen nicht mehr existierten, "auch wenn die genauen Umstände der Vernichtung der Urkunden nicht bis ins Letzte aufgeklärt werden konnten".Dort, wo Aufklärung im Nachhinein noch möglich ist, soll jetzt ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt ernannter Sachverständiger tätig werden. Er soll prüfen, ob die gegen die Raiba Dudeldorf erhobenen Vorwürfe wie Beleihungsfehler, die zur Überschuldung des Fahrzeugbauers geführt hätten, unrechtmäßig verwandte ISB-Darlehen sowie erhebliche Konto-Fehlbuchungen zu Lasten Hoffmanns begründet sind.

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