Ein Geständnis und ein Dank ans Gericht

BITBURG. (iz) Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung: Das ist die Strafe, zu der das Amtsgericht Bitburg einen Mann aus Wißmannsdorf verurteilt hat. Er soll Drogenabhängige und Dealer nach Holland gefahren haben.

Er stellte sich zuerst äußerst naiv, wollte so recht von "nichts etwas gewusst haben". 15 Drogenfahrten nach Maastricht und Luxemburg wurden dem 37-Jährigen aus Wißmannsdorf vor dem Amtsgericht Bitburg zur Last gelegt - doch nicht, weil der Angeklagte selbst den Drogen verfallen war. In der Szene sei er als Chauffeur und Taxifahrer bekannt, so das Gericht. Für 50 Euro und die Erstattung der Spritkosten fuhr er Drogendealer und Drogenabhängige in das "Mekka für Drogensüchtige" nach Maastricht. "Was die da gemacht haben, wusste ich zuerst wirklich nicht", verteidigte sich der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Einer wollte zu Bekannten, verließ das Haus aber schon nach wenigen Minuten wieder. Ein anderer hatte "Schaum vorm Mund, und da machte ich mir Gedanken", erzählte der Angeklagte über einen seiner Fahrgäste. "Das können sie doch keinem weis machen, dass sie nicht wussten, was da passiert", kommentierte Amtsgerichtsdirektor Werner von Schichau die aus seiner Sicht "gespielte Naivität und Unwissenheit" des Angeklagten. Schichau stützte sich dabei auch auf Zeugenaussagen der Fahrgäste, die in den Akten festgehalten sind und ihn als "in der Szene als Fahrer bekannt" ausweisen. "Bei diesen Fahrten steht eine Haftstrafe von nicht weniger als zwei Jahren im Raum", warnte Schichau den Angeklagten.Der Lohn geht an die Staatskasse

Die Warnung wirkte offenbar. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab. Aufgrund der günstigen Sozialprognose sprach sich die Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung aus und sah von einem Fahrverbot ab. "Das ist ein Urteil am äußersten unteren Rand", sagte von Schichau: "Und da soll noch einer sagen, dieses Gericht sei unmenschlich." "Auf keinen Fall", entgegnete der Angeklagte und bedankte sich für das "gnädige Urteil des Schöffengerichts". Seinen Taxilohn muss der Angeklagte an die Staatskasse überweisen. Bereits vor einigen Jahren hatte es laut Erkenntnis des Gerichts in Bitburg einen Reiseboom mit anderen Taxis nach Maastricht gegeben. Als den Fahrern mit Lizenzentzug gedroht wurde, "hörten die Fahrten von jetzt auf gleich auf", sagte von Schichau.

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