Ein Körnchen Sand im Getriebe

Wann kommt die Instrumentenflug-Genehmigung für den Flugplatz Bitburg? Wenn es nach der SPD-Fraktion im Stadtrat ginge, dann am liebsten nie. Ihr neuester Schachzug: Sie fordert die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese könnte das Genehmigungsverfahren erheblich verzögern.

 Ist die Instrumentenflug-Genehmigung für den Flugplatz Bitburg umweltverträglich? Die SPD-Stadtrats-Fraktion will das prüfen lassen. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

Ist die Instrumentenflug-Genehmigung für den Flugplatz Bitburg umweltverträglich? Die SPD-Stadtrats-Fraktion will das prüfen lassen. TV-Foto: Archiv/Dagmar Schommer

Bitburg. Noch am Montag hat der Chef der Flugplatz Bitburg GmbH, Michael Billen (CDU), im Bitburg-Prümer Kreistag erklärt, die Instrumentenflug-Genehmigung für den Flugplatz stehe unmittelbar bevor. Wenn es nach dem Willen der SPD-Fraktion im Bitburger Stadtrat geht, dürfte das Warten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern, oder - noch besser - das Projekt sollte gleich zu Grabe getragen werden. Genehmigungsverfahren soll verzögert werden

Neueste Verhinderungs-Taktik: Die SPD-Fraktion fordert die Stadt Bitburg auf, wegen der befürchteten erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen beim Referat Flugverkehr des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz mit Sitz am Flughafen Hahn einen Antrag zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu stellen. Diese Prüfung könnte das Genehmigungsverfahren für den Instrumentenflug über das Jahr 2008 hinaus in die Länge ziehen. Die Konsequenz: Nach der Stadt Trier würden sich wohl auch die Kreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich sowie die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft Vulkaneifel aus der Flugplatz Bitburg GmbH zurückziehen. Wie es dann mit dem Projekt weiterginge, steht in den Sternen. Ganz im Sinne der Bitburger SPD, die deswegen den Stadtrat auffordert, über ihren Vorschlag in der heutigen Sitzung abzustimmen. "Wir wollen Sand ins Getriebe streuen", erklärt der Fraktionsvorsitzende Stephan Garçon. Doch es sind wohl nur ein paar Körnchen Sand, die da gestreut werden: Die Stadt Bitburg sei gar nicht berechtigt, die Durchführung einer UVP beim LBM zu beantragen, heißt es aus der Stadtverwaltung. Der Grund: Die Beteiligung der Stadt ist mit der Abstimmung im Stadtrat Ende Januar abgeschlossen. In dieser war mehrheitlich beschlossen worden, den Antrag der Flugplatz GmbH auf Änderung der erteilten Genehmigung für den Verkehrslandeplatz Bitburg zu unterstützen. Nun liegt die Verfahrenshoheit beim LBM - nur diese oder der Vorhabenträger, die Flugplatz GmbH selbst, könne entscheiden, ob eine UVP durchzuführen ist. Zurzeit laufe eine entsprechende Vorprüfung, bestätigt Carsten Gimboth, Leiter des LBM-Referats Flugverkehr auf TV-Anfrage. Eine Entscheidung in dieser Sache stehe aber noch aus. Sollte die UVP kommen, ist ungewiss, wie lange sie die Genehmigungs-Pläne am Flughafen auf Eis legen könnte. Viele Belange wie etwa Naturschutz, Landespflege und Städtebau, die in der Prüfung eine Rolle spielen, sind schon im Laufe des bereits erfolgten Verfahrens berücksichtigt worden, auch die Öffentlichkeit wurde dazu angehört - das könnte die UVP beschleunigen. Eines allerdings ist sicher: In der heutigen Stadtratssitzung wird der SPD-Vorstoß mangels Zuständigkeit gar nicht erst zur Abstimmung kommen. Meinung Weniger ist manchmal mehr Schwerer Stand: Die Anträge der vier SPD-Ratsmitglieder werden wegen der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat regelmäßig abgeschmettert. Doch sie versuchen immer wieder, sich Gehör zu verschaffen - das ist legitim und auch gut so. Aber nicht immer bedeutet Quantität auch Qualität: Sechs Anfragen hat die SPD für die heutige Sitzung eingebracht. Zumindest einen davon, den bezüglich der UVP, hätte sie sich sparen können. Ein Anruf beim zuständigen LBM-Referat hätte Klarheit geschaffen. Stattdessen muss die Verwaltung eine Stellungnahme erarbeiten - Zeitverschwendung. Da weht ein Hauch von blindem Aktionismus. n.ebner@volksfreund.deHintergrund Umweltverträglichkeitsprüfung: Die UVP ist ein Prüfverfahren, in dem die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt bereits im Planungsstadium festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Damit sollen Umweltschäden vorsorglich vermieden, die Projekte besser vorbereitet und das Verfahren soll unter Beteiligung der Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparenter gemacht werden. (neb)

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