"Eine Frechheit"

BITBURG/PRÜM. (red) Wer im kommenden Jahr vom Bitburger Finanzamt ausführliche und verbindliche Auskünfte anfordern will, muss mindestens eine Gebühr in Höhe von 100 Euro für diese Auskunftsleistung des Finanzamtes zahlen.

"Diese Gebührenerhebung ist eine Frechheit. Wieder einmal wird der Mittelstand durch die überbordende Bürokratie in diesem Land zum Leidtragenden und kann sich dagegen kaum zur Wehr setzen", erklärte Edmund Mayer, Kreisvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU/CSU in Bitburg-Prüm. Die Auskunftsgebühr beim Finanzamt wurde im Hause des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück (SPD) in das Jahressteuergesetz 2007 eingearbeitet, welches mittlerweile vom Bundesrat bestätigt wurde. Abgerechnet werden soll nach dem geschätzten Gegenwert, also dem Wert, den die Auskunft für den Steuerzahler hat. Die Mindestgebühr beläuft sich dabei auf 121 Euro, das entspricht einem Gegenstandswert bis zu 5000 Euro. Lässt sich dieser Betrag nicht ermitteln, können die Finanzbeamten alternativ auch eine Zeitgebühr in Höhe von 50 Euro je angefangene halbe Stunde erheben, mindestens jedoch 100 Euro. Lediglich unverbindliche Auskünfte der Finanzbeamten, aus denen sich kein Rechtsanspruch herleiten lässt, bleiben auch künftig gebührenfrei. "Erst am 12. September 2006 hatte die Bundesregierung ein Recht auf verbindliche Auskunft für den Steuerzahler im Gesetz verankert. Dieser positive Vorstoß wird nun durch die Gebührenerhebung zunichte gemacht", meint Mayer. Nach Auffassung der MIT Bitburg-Prüm kommt die Gebührenerhebung einer Behinderung des Informationsrechts gleich. "Es sind doch absurde Zustände in unserem Land, dass eine solche Gebührenerhebung seitens der Politik mit dem immer komplizierter werdenden Steuerrecht begründet wird", erklärt Mayer. Die MIT Bitburg-Prüm lehnt daher die Gebührenerhebung in den Finanzämtern ab. "Anstatt die Bürger und insbesondere den Mittelstand durch derartige Gebühren immer stärker zu belasten, sollte die Politik endlich eine Vereinfachung der steuerlichen Gesetzgebung auf den Weg bringen", fordert Mayer. Die MIT Bitburg-Prüm fordert die Rückkehr zum Verursacherprinzip, denn nach ihrer Auffassung sollten die Folgen des undurchschaubaren Steuerrechts nicht den Steuerpflichtigen aufgebürdet werden.

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