Einleuchtende Argumente

Diskotheken schön und gut. Aber ob sie darauf angewiesen sind, mit kilometerweit sichtbaren Lichtkegeln auf sich aufmerksam zu machen, darf stark bezweifelt werden. Flotte Werbung in den Medien reicht alle mal aus, um auf Vorzüge und Spezial-Angebote hinzuweisen.

Da ist es nicht nötig, mit Hilfe eines Sky-Beamers Autofahrer zu irritieren und Bewohner zu stören. Im speziellen Fall Niederprüm passt eine solche Anlage ohnehin nicht in die Landschaft. Und: Wer lässt sich schon ernsthaft von einem Lichtkegel in die Disko führen? Diese These ist nichts anderes als der helle Wahnsinn. Kurzum: Die Koblenzer Richter hatten bei ihrer Urteilsverkündung wirklich einen lichten Moment. m.reuter@volksfreund.de

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