Einmal Afrika und zurück

Erst war er preußischer Staatsbürger, dann wanderte er nach Luxemburg aus, und schließlich wollte er doch wieder Preuße werden. Johann Franzen aus Steinborn bei Kyllburg kam im Jahr 1900 als Novize über Afrika in die Eifel zurück.

 Originaldokument von 1895: Franzens „Entlassungsurkunde“. TV-Foto: Erich Gerten

Originaldokument von 1895: Franzens „Entlassungsurkunde“. TV-Foto: Erich Gerten

Steinborn. Das Klima in Afrika habe er nicht vertragen, so begründet Johann Franzen seinen Antrag auf Wiedereinbürgerung in den preußischen Staat. 1879 war er im kleinen Eifeldorf Steinborn bei Kyllburg geboren worden. Als er 18 Jahre alt war, zog es ihn hinaus in die Welt, wie er bei dem für Steinborn zuständigen Bürgermeisteramt Oberkail im Januar 1901 zu Protokoll gab: "1895 verzog ich von Steinborn nach Marienthal bei Luxemburg, wo ich als Zögling in das Kloster der weißen Väter eintrat." Zeitgleich ließ er sich aus dem preußischen Staat ausbürgern.

Klosterleben war nichts für Franzen



In Marienthal blieb Franzen ein halbes Jahr und kam dann als Novize nach Afrika. Wo in Afrika, geht aus den Auswanderungsakten der ehemaligen Bürgermeisterei Oberkail nicht hervor. Franzen schreibt: "Das Klima in Afrika konnte ich nicht vertragen und kam am 8. November 1899 wieder nach Marienthal zurück." Das Klosterleben gefiel ihm jedoch nicht. Er trat im September 1900 aus dem Orden aus und kehrte nach Steinborn heim, Dort konnte er bei seiner Mutter im Elternhaus wohnen. "Ich beabsichtige", so schreibt Franzen "fernerhin in Preußen zu bleiben, und bitte um Wiederaufnahme in den preußischen Staatsuntertanenverband."

Vorsorglich hatte Franzen aus Luxemburg eine Bescheinigung seines Ordensoberen mitgebracht, die bestätigt, dass er sich im Missionshaus "gut geführt" habe. Aber das reichte noch nicht zur Wiedereinbürgerung. Es musste eine weitere Bescheinigung herbei, dass Franzen in der Lage sei, sich selbst zu ernähren. Weil sich Franzen als Ackerer im Haushalt seiner verwitweten Mutter um die Landwirtschaft kümmerte, war diese Bedingung erfüllt. Der Oberkailer Amtsbürgermeister bescheinigte ihm zudem einen "unbescholtenen Lebenswandel".

Aber es gab ein weiteres Problem. Franzen konnte nicht die 50 Mark Gebühren aufbringen, die für die amtlichen Bescheinigungen einer Wiedereinbürgerung anfielen. Auch dafür hatte der Oberkailer Amtsbürgermeister eine Lösung. Er erteilte ein "Bedürftigkeitsattest", so dass ihm die Gebühren erlassen werden konnten. Schließlich wurde dem Einbürgerungsantrag stattgegeben.

In den Akten der Bürgermeisterei Oberkail ist Johann Franzen in der "Nachweisung der im Jahre 1901 wieder aufgenommenen Personen" eingetragen. Als bisheriger Heimatstaat wird das Großherzogtum Luxemburg notiert. Sogar die Ausbürgerungsurkunde von 1895 ist als ungültig gekennzeichnet und in den Akten der Bürgermeisterei abgelegt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort