"Eintritt frei" beim Rettungsdienst

BITBURG. (red)Chaos um Praxisgebühr: Viele Patienten verwechseln den Bereitschaftsdienst am Wochenende mit Notarztdiensten, sagt Wolfgang Rieder, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbands Bitburg-Prüm.

Sowohl der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Manfred Richter-Reichhelm, wie auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hätten nach einem Spitzengespräch mit den Kassen fälschlicherweise vom "Notarzt", der am Wochenende eine Praxisgebühr erheben müsse, gesprochen, kritisierte Sefrin. Dies treffe jedoch nur auf den Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte zu. Die Gesetzestexte seien nicht nur ungenau formuliert, sagte Rieder. Sie würden von den Verantwortlichen jetzt auch noch falsch interpretiert. In einer Mitteilung weist der DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm darauf hin, dass bei der Alarmierung eines Notarztes - beispielsweise über die Rettungsleitstelle, Telefon 19222 - keine Praxisgebühr fällig wird. Die Praxisgebühr könne erst in der Folge anfallen, wenn der Patient vom Notarzt zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wird.

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