Eltern sind gefragt

IRREL. Schlappe für die Verbandsgemeinde Irrel. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschied: Der Kreis braucht bei offenen Ganztagsschulen nicht für den Rücktransport der Schüler am Nachmittag zu sorgen.

Enttäuscht sei er nicht, sagte Irrels VG-Bürgermeister Hans-Michael Bröhl gestern Mittag. Er habe mit einem solchen Urteil gerechnet. "Jetzt herrscht Klarheit." Die in Bollendorf geplante offene Ganztagsschule werde es nur geben, wenn die Eltern auch bereit sind, die Kosten für den Schülertransport am Nachmittag zu übernehmen oder die Heimfahrt selbst zu organisieren. "Es geht nicht anders. Wir haben kein Geld, den Bustransport zu bezahlen." Immerhin 40 Prozent der Eltern in Bollendorf hatten sich für Ganztagsbetreuung ausgesprochen. Ob sie auch bereit sind, die Buskosten zu übernehmen, ist fraglich. Mit dem Urteil der Koblenzer Richter geht ein monatelanger Rechtsstreit zwischen Verbandsgemeinde und Kreis zu Ende. Die VG wollte, dass der Kreis Kosten für die Heimfahrten der Schüler der offenen Ganztagsschule Irrel in Höhe von 18 000 Euro übernimmt. Im Gegensatz zu den vom Land geförderten Ganztagsschulen neuer Form gibt es in offenen Ganztagsschulen keinen Pflichtunterricht. Meist werden Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgruppen auf freiwilliger Basis angeboten. Daher bestehe keine Verpflichtung, für den Schüler-Transport am Nachmittag zu sorgen, urteilte das OVG. Zwar entspreche die Nachmittagsbetreuung den "gesellschaftlichen Veränderungen" in Familie und Beruf, doch handele es sich dabei um ein Zusatzangebot. Also, so die Richter, sei es Aufgabe der Eltern, für die Schülerbeförderung zu sorgen. Anders sieht es bei verpflichtenden Ganztagsschulen aus: Da müssen Kommunen für den Bustransport sorgen. Das gilt im Übrigen auch für die Regionale Schule Irrel. Sie ist nämlich Ganztagsschule neuer Form. Nur für das Schuljahr 2001/2002 wurde die offene Betreuung angeboten. Acht solcher Ganztagsschulen gibt es im Kreis Bitburg-Prüm. Bei der Kreisverwaltung in Bitburg ist man erleichtert über das "grundsätzliche Urteil", wie Gisela Meyer-Schlöder, zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr, den Richterspruch bezeichnet. Es scheint fraglich, ob es angesichts des Urteils weitere offenen Ganztagesschulen geben wird. Jedenfalls müssen Kommunen, die mit freiwilligem Nachmittagsangebot Schulen attraktiver machen wollen, Eltern reinen Wein einschenken: Wer seine Kinder nachmittags betreuen lässt, muss für die Heimfahrt sorgen. Es sei denn, diese Hintertür ließen die Richter offen, es gibt eine gesetzliche Regelung für den Schüler-Transport an offenen Ganztagsschulen. Danach sieht es aber nicht aus. Im Mainzer Bildungsministerium hielt man sich gestern jedenfalls noch mit einer Stellungnahme zurück. Das Urteil lag dort noch nicht vor.

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