Ende der Holperpiste

Noch mal musste der Bebauungsplan geändert werden, aber nun ist auch die letzte Hürde genommen und dem Ausbau der derzeit noch holprigen und teils nur provisorisch angelegten Waldstraße in Mötsch steht nichts mehr im Weg. Geplant ist, dass mit dem Straßen-Aus- und Neubau nach Pfingsten begonnen werden kann.

Bitburg. (scho) Rund 330 000 Euro investiert die Stadt in den Ausbau der Waldstraße im Stadtteil Mötsch. Erst Ende Februar hatte der Bauausschuss das Projekt beschlossen - dabei aber übersehen, dass die Fläche, wo die geplante Wende-Anlage mit einem Durchmesser von 18 Metern enden soll, derzeit im Bebauungsplan noch als "Fläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" festgesetzt ist. Deshalb war eine Änderung des Bebauungsplans nötig, damit die Wende-Anlage wie geplant den Straßen-Ausbau der Waldstraße abschließen kann (der TV berichtete). Im Gegenzug wird im Bereich der Wende-Anlage ein Grünstreifen neben der Straße geführt, der in der vorherigen Planung nicht vorgesehen war. Diesen Änderungen stimmten sowohl der Ortsbeirat Mötsch wie auch der Bauausschuss einstimmig zu. Damit steht dem Ausbau der Straße, die derzeit mehr einem Feld- oder Wirtschaftsweg gleicht - und die somit eigentlich neu angelegt und nicht ausgebaut wird, nichts mehr im Weg. Mitte 2007 war dort Spatenstich für ein rund 13 Grundstücke umfassendes Neubaugebiet. Mit dem Straßen-Bau werden auch Wasserleitung und Mischwasserkanal verlegt. Die Arbeiten sollen im August abgeschlossen sein.Zudem haben Bauausschuss und Ortsbeirat Mötsch in ihrer gemeinsamen Sitzung einstimmig dafür votiert, dass der mehr als 50 Jahre alte Bebauungsplan für den Bereich "an der Einmündung zur US-Wohnsiedlung und am Wasserturm" aufgehoben wird (der TV berichtete). So haben zahlreiche Festlegungen des aus dem Jahr 1958 stammenden Bebauungsplans - etwa zu Außenputz oder Dachantennen - nicht mehr den modernen Baubegebenheiten entsprochen. Oder auch die Festsetzung, dass eine Grünfläche wegen fehlender Entwässerungsmöglichkeit nicht bebaut werden darf, ist inzwischen überholt, die entsprechende Fläche längst überbaut. Das Verfahren zur Aufhebung eines Bebauungsplans gleicht dem zur Aufstellung eines solchen Plans: Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde im Rahmen eines Plan-Offenlegungsverfahrens die Möglichkeit gegeben, Einwände gegen die Aufhebung des alten Plans vorzubringen. Doch während der öffentlichen Auslegung wurden in diesem Fall "keine Anregungen oder sonstigen planungsrelevanten Hinweise vorgebracht", schreibt die Stadtverwaltung.

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