Ende des Bilderstreits

BITBURG. Mehr als 30 000 Euro muss ein Werbefotograf an den Gewerbeverein Bitburg zurückzahlen, mit dem er sieben Jahre lang um die Veröffentlichungen zweier Bilder gestritten hatte.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Streit um zwei Bilderin einem Bitburger Gastronomieführer beendet und denGewerbeverein reich gemacht. Zwischenzeitlich hatte dieAuseinandersetzung mit dem Werbeverleger Rudi Gorzinski denVerein an den Rand der Insolvenz gebracht. Denn die Organisationwar zuvor verurteilt worden, dem Mann aus Mannheim 40 000 Mark zuzahlen, weil angeblich gegen eine Unterlassungserklärungverstoßen worden war, die der Vorstand des Vereins im Juni 1996unterzeichnet hatte. Viele Betroffene haben bezahlt

Die Vorgeschichte: In den neunziger Jahren fotografierte der Werbeverleger in der Eifel im Auftrag von Hotel- und Gaststättenbetreibern und erstellte mit den Bildern Hausprospekte und Postkarten. Nach Angaben von Betroffenen wurde ihnen anschließend zu verstehen gegeben, dass sie die Aufnahmen für sich verwenden könnten. Unter Verwenden verstanden jedoch die Gastronomen etwas anderes als der Geschäftsmann aus Mannheim. Denn wenn die Aufnahmen an anderer Stelle auftauchten, pochte der Fotograf auf sein Urheberrecht, das eine Verbreitung nur mit seiner Genehmigung gestattet. Der Verleger machte finanzielle Ansprüche geltend, die eine Reihe von Betroffenen in der Eifel auch beglichen.

Der Fall des Gewerbevereins lag ähnlich: In seinem Gastronomieführer 1995/1996 verwendete er zwei Fotos des Hotels Eifelbräu, die Gorzinski für einen Prospekt und eine Ansichtskarte gemacht hatte. Der Fotograf verlangte, dass der Verein die Verbreitung des Gastronomieführers unterlässt. In einer Erklärung verpflichtete sich die Organisation, die Publikation nicht weiter zu verbreiten. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollte eine Vertragsstrafe von 10 000 Mark fällig werden. In den sechs folgenden Monaten tauchten jedoch noch Exemplare der umstrittenen Broschüre auf - unter anderem in der Touristinformation Bitburger Land, in Ausstellungsräumen der Brauerei und in der Sansi-Bar in Bitburg. Entdeckt hatte sie der Sohn des Werbeverlegers, der später als Zeuge auftrat.

Im Mai 2000 trafen sich die Kontrahenten erstmals vor Gericht. Das in Rheinland-Pfalz für Urheberrechtssachen zuständige Landgericht Frankenthal wies die Klage des Verlages ab. Dieser hatte wegen des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung 50 000 Mark gefordert. Der Gewerbeverein hatte dagegen argumentiert, dass in der Erklärung nur die Rede von zukünftiger Vervielfältigung und Verbreitung sei, nicht aber von einer Rückrufaktion der bereits ausgelieferten Exemplare.

Weniger Glück hatte der Verein vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken, das der Mannheimer Unternehmer nach der Niederlage als nächst höhere Instanz anrief, wobei er zugleich seine Forderung auf 80 000 Mark erhöhte. Die Richter verurteilten die Bitburger Gewerbetreibenden dazu, 40 000 Euro plus Zinsen zu zahlen.

Geldsegen kommt Kindergärten zugute

Im Verein gingen die Meinungen über die weitere Vorgehensweise auseinander. Zu hoch schienen manchem Prozessrisiko und Kosten. Am Ende setzte sich Vereinschef Herbert Scheider durch: Der Verein zog vor den Bundesgerichtshof und bekam Recht. Für die Verbreitung der ausgelieferten Exemplare könne der Verein nicht haftbar gemacht werden, entschieden die Richter.

Nun muss der Mannheimer Verleger mehr als 30 000 Euro an den Gewerbeverein zurückzahlen. Denn Gorczinski hatte zwischenzeitlich erwirkt, dass der Verein trotz des weiter laufenden Prozesses die verhängte Strafe bezahlen musste, was den Gewerbeverein in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hatte. Nur durch einen Bankkredit hatte die Organisation das Geld aufbringen können. "Ich hatte deswegen manche schlaflose Nacht", räumt Vereinschef Scheider jetzt ein.

Er ist jedoch nicht der Einzige, der sich über das Karlsruher Urteil freut. Zum einen besteht nun auch für andere Organisationen aus der Eifel, die mit dem Werbeverleger im Streit lagen, Rechtssicherheit. Zum anderen will der Gewerbeverein einen Teil des Geldsegens als Spende an Bitburger Kindergärten weiterleiten.

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