Erbrechtsfragen schon frühzeitig regeln

Die Kreissparkasse Bitburg-Prüm hatte zum Infoabend ins Haus Beda Bitburg eingeladen. Unterstützt durch die Notarkammer Koblenz und die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, ging es um das Thema "Richtig erben und vererben".

Bitburg. (red) Richtig erben und vererben ist nicht einfach. In den kommenden Jahren wird allein in Deutschland Vermögen mit der Summe von mehr als einer Billion Euro vererbt - eine Zahl mit 15 Nullen. Wie diese Summe von einer Generation an die nächste weitergegeben werden kann und welche Fußangeln lauern können, verrieten Steuerberater und Notare beim Erbrechts-Tag im Haus Beda. "Wir hatten 270 Anmeldungen", sagte Ingolf Bermes, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Bitburg-Prüm. Vor allem mit weit verbreiteten Vorurteilen räumten der Notar Friedhelm Hildesheim aus Bitburg und Edgar Wilk aus Mainz, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, auf. Anhand von Fallbeispielen zeigte sich, dass durch ein notariell beglaubigtes Testament manche zivilrechtliche Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft erst gar nicht zustande gekommen wäre. Zerstrittene Familien, Kinder mit Hartz IV oder eine Patchworkfamilie verlangen beim Formulieren des Testaments viel Sachkenntnis und Fingerspitzengefühl. Hildesheim: "In den allermeisten Fällen führt am Testament kein Weg vorbei. Aber die Fehler, die dabei gemacht werden können, sind groß." Drei Fragen stehen im Mittelpunkt

Vor allem drei Fragen stehen in der Beratung durch den Notar im Mittelpunkt: Soll zu Lebzeiten schon Vermögen in Form einer Schenkung übertragen werden oder erst nach dem Tod in Form der Erbschaft? Wie können die Ansprüche von Pflichtteilen vermieden oder zumindest reduziert werden?.Kürzlich wurde das neue Erbschaftsrecht im Kabinett verabschiedet. Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, machte diese Neuerungen in seinen Erläuterungen transparent. Vorausschauende Planung ist nach seiner Ansicht ein Weg, die Erbschaftssteuerlast zu minimieren. Vorab sind einige Fragen zu beantworten: Was habe ich zu vererben? Wie hoch sind die Verkehrswerte und was setzt der Fiskus an? Wer würde eigentlich erben? Gerade bei Betriebsinhabern führe die gesetzliche Erbfolge durch das Entstehen einer Erbengemeinschaft aus dem überlebenden Ehepartner und den Kindern häufig zu Nachteilen für das Unternehmen. "Die eigene Nachfolge rechtzeitig zu regeln, ist die wichtigste unternehmerische Entscheidung, die der Inhaber treffen muss." Dabei sei ein notarielles Testament unter Mitwirkung des Steuerberaters oft unumgänglich. In einer Talkrunde gingen die Referenten detailliert auf die einzelnen Fragen der Gäste ein. Auch beim Umtrunk wurden viele Fragen beantwortet.

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