Faust aufs Auge

PRÜM/SCHÖNECKEN/TRIER. (mic) Diebstahl, Betrug, versuchte Erpressung und gefährliche Körperverletzung – wegen dieser Anklagepunkte muss sich ein 25-Jähriger Mann aus Prüm heute vor dem Landgericht Trier verantworten.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Trier befasst sich heute mit einem 25-Jährigen aus dem Prümer Land. In der Nacht vom 12. auf den 13. Juni vergangenen Jahres soll er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber - einem Handwerkerbetrieb - in Schönecken eingebrochen sein. Der aufwändige Bruch in die Halle brachte eine vergleichsweise kümmerliche Beute: 65 Euro waren in zwei Geldkassetten, die der Mann aus dem Büro des Handwerkers mitgehen ließ. Die chronische Geldnot des Mannes war offenbar auch Auslöser für ein wesentlich übleres Vergehen, das sich gut einen Monat später abspielte: Am 18. Juli 2004 stieg er laut Anklage gegen 0.15 Uhr am Trierer Hauptbahnhof in ein Taxi und wollte sich nach Prüm fahren lassen. Auf Nachfrage gab der Taxifahrer den Fahrpreis mit 100 Euro an - die der Mann nicht hatte. Trotzdem ließ er sich chauffieren - zunächst bis zur Theodor-Heuss-Allee. Dort spielte er dem Taxifahrer offenbar vor, er hebe an einem Bank-Automaten Geld ab. Eine Vorauszahlung für die Fahrt lehnte er dennoch ab. Der Taxifahrer fuhr ihn trotzdem Richtung Prüm. Dort dirigierte der 25-Jährige das Taxi zu einem verlassenen Parkplatz. Von der Rückbank aus soll der Angeklagte dann dem Fahrer einen Riemen um den Hals gelegt und ihn zu würgen begonnen haben. Der Fahrer wehrte sich nach Kräften, weshalb der Angeklagte aus dem Wagen sprang, die Fahrertür öffnete und den Taxifahrer aus dem Wagen zerrte. Er verlangte laut Anklage vom Fahrer die Herausgabe der Tageseinnahmen, drohte ihm, er werde ihn totschlagen und schlug ihm mindestens zweimal mit der Faust aufs Auge. Der Taxifahrer konnte sich retten, indem er den Angeklagten wegstieß und sich im Taxi einschloss. Der Angeklagte flüchtete daraufhin. Vor dem Landgericht muss er sich heute unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen schweren Diebstahls verantworten.

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