Ferschweiler Kinder dürfen spielen

Die Kinder in Ferschweiler (Verbandsgemeinde Irrel) dürfen sich freuen. Einer Einweihung ihres Spielplatzes steht nun nichts mehr im Weg. Wegen möglicher Lärmbelästigung war ein Ehepaar aus dem Ort vors Verwaltungsgericht gezogen - und hat verloren.

Ferschweiler. (dj) Das Urteil hat er noch nicht vorliegen. Dennoch reagiert Rudolf Schmitt, Ortsbürgermeister von Ferschweiler, alles andere als überrascht, als ihn die positive Nachricht erreicht. Das Trierer Verwaltungsgericht hat ein Urteil im Rechtsstreit um einen Kinderspielplatz gefällt, auf dem noch kein Kind gespielt hat. Ein Ehepaar hatte gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm geklagt. Ihr Argument: Der Spielplatz, der direkt an ihr Grundstück angrenzt, verstoße gegen das so genannte Rücksichtnahmeverbot. Bei der Baugenehmigung seien keine Beschränkungen zum Lärmschutz der Nachbarschaft enthalten, und es habe keine Lärmprognose gegeben. "Ich habe fest daran geglaubt"

Das Verwaltungsgericht in Trier sah das anders. Bei der Baugenehmigung seien keine Fehler gemacht worden. Die Richter sagten in ihrer Begründung, der Lärm, den Kinder auf einem Spielplatz verursachten, sei für die nähere Umgebung unvermeidbar und im konkreten Fall von den betroffenen Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Im Urteil heißt es: "Die Zumutbarkeits-Schwelle bei Kinderlärm ist deutlich höher anzusetzen als bei anderen Freizeitlärmquellen." Kläger steht Berufung noch offen

Die Kläger hatten bei der Verhandlung erklärt, dass sie bereits durch einen Bolzplatz und das Jugendhaus Dauwen erhöhtem Lärm ausgesetzt seien. Die Richter ließen das nicht gelten. In ihrem Urteil machen sie deutlich, dass dies bei der Lärmprognose für den Spielplatz keine Rolle spielt. "Ich habe fest daran geglaubt, dass die Richter so entscheiden. Jetzt habe ich meinen Glauben ans Rechtssystem wieder", sagt Ortsbürgermeister Schmitt.Die Kläger haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht zu beantragen.

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