Feuerwehreinsatz: Alles korrekt

IRREL/BITBURG. Weil die Feuerwehr Irrel nach einem Verkehrsunfall das Auto von Josef Gruben sicherte und ihm aus dem Wagen half, muss er 591 Euro zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Urteil bestätigt.

13. August 2004: Josef Gruben aus Bitburg kommt auf der K 20 zwischen Irrel und Ernzen mit seinem Auto von der Fahrbahn ab. Der Wagen überschlägt sich und landet in der Böschung. Auf dem Rückweg von einem anderen Einsatz kommt die Feuerwehr Irrel an der Unfallstelle vorbei und leistet Hilfe. Mit einer Seilwinde wird das Auto gegen ein Abrutschen gesichert. Ein Feuerwehrmann bedient das Funkgerät, zwei regeln den Verkehr, einer kümmert sich um den Brandschutz und zwei helfen Gruben beim Aussteigen. Neben diesen sechs Einsatzkräften sind ein Einsatzleitwagen, ein eigens angeforderter Rüstwagen mit Seilwinde und ein Löschfahrzeug beteiligt. Alles in allem stellt die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Irrel Gruben für den Einsatz zunächst 834 Euro in Rechnung. Weil dieser Wert auf zwölf Einsatzkräften beruht, korrigiert die Behörde den Bescheid nach Grubens Widerspruch auf 591 Euro. Damit will sich der Rentner jedoch nicht abfinden, weil er keinen Notruf abgesetzt habe, die Wehr nur zufällig vorbei gekommen sei und die Kosten nicht vorschriftsmäßig berechnet worden seien (der TV berichtete). Der Kreisrechtsausschuss Bitburg-Prüm stützt das Vorgehen der VG-Verwaltung. Die daraufhin von Gruben eingereichte Klage weist das Verwaltungsgericht Trier ab. "Die Gefahrenlage wird von dem Kläger bagatellisiert", heißt es im inzwischen rechtskräftigen Urteil. Ohne weitere Sicherungsmaßnahmen sei es den Feuerwehrleuten nicht möglich gewesen, dem Fahrer zu helfen. Das Auto hätte abrutschen können, und es hätten Öl und Benzin austreten können. Diese Gefahren mache auch der Unfallbericht der Polizei plausibel. Der Fahrer müsse die Kosten begleichen, auch wenn er die Feuerwehr nicht selbst alarmiert habe. Die Satzung der VG über den Kostensatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren sei nicht zu beanstanden. Nach Angaben der VG liegen den Pauschalen "die erfahrungsgemäß in der konkreten Einsatzzeit unter Berücksichtigung von Größe und Leistungsstärke des jeweiligen Fahrzeugs zu erwartenden Kosten" zu Grunde. Eine Berufung gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.Vergleichsvorschlag abgelehnt

Josef Gruben erinnert auf TV-Anfrage an einen Vergleichsvorschlag: "So viel, wie ich dem Abschleppunternehmen bezahlt habe, wäre ich auch bereit gewesen, der Feuerwehr zu geben. Das waren 260 Euro." Doch ein solcher Kompromiss sei vor dem Kreisrechtsausschuss nicht zum Tragen gekommen. Das Gericht habe sich dann weitgehend auf den Bescheid des Ausschusses berufen. VG-Verwaltung und Feuerwehr fühlen sich durch das Urteil bestätigt, wie VG-Pressesprecher Elmar Gierenz mitteilt: "Wir waren durch das Gesetz verpflichtet, so zu handeln." Im Übrigen erwähne der Einsatzbericht der Polizei, dass der Unfallfahrer anschließend sogar zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden sei. Gierenz: "Man kann also nicht einfach sagen: Da war nichts."

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