Flächentausch melden

BITBURG. (red) Landwirte können noch bis Dezember diesen Jahres eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um Flächen im nächsten Jahr auszutauschen. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.

Die Ausnahmegenehmigung für den Tausch betrifft Flächen, in denen ein Teil in Ackerland umgewandelt und ein ebenso großer Teil von Ackerland in Dauerkulturen, Dauergrünland, Forst oder nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wird. Der Antrag auf Genehmigung des Flächentausches für die Agrarförderung des kommenden Jahres ist bis zum 1. Dezember diesen Jahres bei der Kreisverwaltung zu stellen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Antrag muss die genaue Bezeichnung und Größenangabe der auszutauschenden Flächen und die Gründe für den Tausch enthalten. Für einen Austausch werden folgende Gründe anerkannt: Gesunderhaltung des Bodens, Erosionsvermeidung und Neuorganisation des Betriebes, insbesondere Zusammenlegung von Flächen innerhalb des Betriebes. Diese Ausnahme gilt nur für den innerbetrieblichen Tausch. Durch den Tausch darf es zu keiner Ausweitung der beihilfefähigen Betriebsflächen kommen. Weitere Auskünfte und Antragsformulare sind erhältlich im Amt Landwirtschaft, Angela Sauerwein, Telefon 06561/152110, und Hermann Schabo, Telefon 06561/152221, sowie bei der Außenstelle Prüm Jürgen Adams, Telefon 06551/957515.

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