Forderung nach angemessener Honorierung der Rufbereitschaft - Bitburger Feuerwehrmann gewinnt Prozess

Bitburg · Drei Maschinisten der Freiwilligen Feuerwehr haben die Stadt Bitburg verklagt. Sie fordern eine nach ihrer Sicht angemessenere Honorierung der Rufbereitschaft. Nach TV-Informationen hat einer das Verfahren gewonnen.

Bitburg Der Streit um die Rufbereitschaft, den die Stadt Bitburg mit drei Maschinisten der Freiwilligen Feuerwehr führt, ist noch nicht beigelegt, sondern wird derzeit am Trierer Arbeitsgericht verhandelt. Drei Feuerwehrleute haben die Stadt vergangenes Jahr verklagt: Denn ihrer Meinung nach ist die Rufbereitschaft zwischen 16.30 und 7.30 Uhr gar kein Ehrenamt. Sie sehen darin vielmehr eine reguläre berufliche Beschäftigung.
Insofern fordern drei Feuerwehrmänner von der Stadt eine - nach ihrer Auffassung - angemessenere Honorierung. Diese würde die Stadt jährlich jedoch bis zu 55 000 Euro mehr kosten - 70 000 statt bislang 14 000 Euro. Der Bitburger Stadtrat lehnte die Forderung der Wehrleute, die eine Honorierung von 900 Euro im Monat als angemessen betrachten, mit einem Beschluss ab. 86 Euro mehr für den Bereitschaftsdienst wäre die Stadt bereit zu zahlen: 236 statt 150 Euro monatlich. Da man sich finanziell so nicht einigen konnte, gibt es seit dem 1. Oktober 2016 keine Rufbereitschaft mehr. Die Wehrleute sind sich aber sicher, dass ihnen Tariflohn für die Rufbereitschaft zu zahlen ist und die Aufkündigung der bestehenden Verträge seitens der Stadt unrechten gewesen sein soll. Nach TV-Informationen reichten deshalb drei Feuerwehrleute beim Arbeitsgericht Trier Klage ein. Wie aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr nun bekannt wurde, soll im Februar ein erster der drei Kläger den Prozess am Arbeitsgericht Trier gegen die Stadt Bitburg gewonnen haben - in erster Instanz.
Demnach soll sich das Gericht auf die Seite der Feuerwehrleute gestellt haben, wonach es sich bei der Rufbereitschaft also um ein reguläres Arbeitsverhältnis handeln soll. Die Auffassung der Stadtverwaltung und des Stadtrates teilt das Arbeitsgericht Trier anscheinend nicht. Die Stadtspitze will sich öffentlich nicht zu der mutmaßlichen Niederlage im Verfahren äußern, dementiert diese jedoch nicht. "Da es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt und darüber hinaus ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt werden könnte, werden wir seitens der Stadt keine Stellungnahme dazu abgeben. Im Übrigen halte ich eine öffentliche Diskussion von Personalangelegenheiten für nicht förderlich", antwortet Bürgermeister Joachim Kandels auf eine TV-Anfrage.
Dabei betreffen diese Personalangelegenheiten die öffentliche Sicherheit, weshalb allerdings ein öffentliches Interesse an den Verfahren besteht. Denn seitdem die Stadt mit den Maschinisten der ehemaligen Rufbereitschaft im Clinch liegt, sitzt ab 16.30 Uhr kein diensthabender Maschinist mehr auf der Feuerwache. Deshalb kann es unter Umständen nun schon mal länger dauern, bis die Feuerwehr am Einsatzort eintrifft. Denn der Maschinist mit Rufbereitschaft fungierte ehemals als Fahrer des ersten Einsatzfahrzeuges, weswegen nun nicht gewährleistet sei, dass die Feuerwehr ihre gesetzliche Einsatzfrist von acht Minuten bis zum Zielort einhalten könne, hieß es dazu mal aus den Reihen der Mannschaft (der TV berichtete).
Damit im Zusammenhang stehen auch die - im Unterschied zu früher - zahlreichen Sirenenkonzerte im Stadtgebiet. Da werktags ab circa 16.30 Uhr kein Bereitschaftsdienst mehr auf der Wache ist, wurden sämtliche Alarmstufen erhöht, weshalb nicht nur über Funkmeldeempfänger, sondern auch vermehrt über Sirenen alarmiert werden muss, damit ausreichend Personal anrückt.
Nach dem Landesgesetz gibt es allerdings keine Verpflichtung, eine Rufbereitschaft vorzuhalten. Wer tagsüber oder nachts den Notruf 112 wählt, der wird mit der Einsatzzentrale in Trier verbunden. Von dort wird die Bitburger Feuerwehr alarmiert, die nach wie vor auch nachts zu Einsätzen ausrückt.KommentarMeinung

Verhärtete Fronten
Es stellt sich schon die Frage, weshalb sich die Stadt und die Freiwillige Feuerwehr nicht außergerichtlich einigen können. Weshalb man sich vor dem Arbeitsgericht trifft, anstatt sich an einen Tisch zu setzen und einen Kompromiss auszuhandeln, mit dem beide Seiten leben können? Die Fronten müssen ziemlich verhärtet sein. c.moeris@volksfreund.de

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